Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat den Normenkontrollantrag einer Privatperson gegen den Bebauungsplan der neuen Ortsmitte in Theley (inkl. Supermarkt) abgewiesen, das berichtet der Theeler Schellemann. Nach Angaben von Bürgermeister Andreas Maldener und Ortsvorsteher Alexander Besch wurde die Klage als unzulässig zurückgewiesen, da der Klägerin die notwendige Antragsbefugnis fehle. Konkret konnte sie keine eigene Rechtsverletzung durch den Bebauungsplan geltend machen.
Trotz dieses Urteils wird das Projekt weiterhin blockiert, da die Klägerin Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt hat. Im weiteren Verfahren wird nun nicht mehr die Sachlage vor Ort geprüft, sondern die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des saarländischen Gerichts. Laut Bürgermeister Maldener könnte dies zu erheblichen Verzögerungen führen. Die Klägerin hat bis Ende Februar 2025 Zeit, ihre Beschwerde zu begründen. Wie lange das Verfahren insgesamt dauern wird, bleibt unklar.
Die Gemeinde Tholey zeigt sich dennoch optimistisch. Die Investoren stehen weiterhin hinter dem Projekt, ebenso wie der Ortsrat von Theley und der Gemeinderat der Gemeinde Tholey. Bürgermeister Maldener und Ortsvorsteher Besch betonten, dass der Rechtsstaat jedem Bürger das Recht gewährt, juristische Mittel auszuschöpfen, auch wenn dies in diesem Fall für alle Beteiligten frustrierend sei. „Es ist schwer zu akzeptieren, dass ein solches Verfahren ein so wichtiges Projekt für den Ort aufhält, aber wir respektieren das Recht der Klägerin“, so Maldener.
Der Ausgang des Verfahrens bleibt entscheidend für die Zukunft des Projekts, das als richtungsweisend für den Ortsteil gilt. Bis zur Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht steht der Bau der neuen Ortsmitte jedoch weiterhin still.

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