St. Wendel: Programm „Bezahlbarer Wohnraum“ – Wohnraum und -eigentum schaffen soll leichter werden

St. Wendel. Künftig sollen es Städte, Kommunen und auch junge Familien leichter haben, neuen Wohnraum und Wohneigentum zu schaffen. Gemeinsam mit Experten des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport bot Bauminister Klaus Bouillon am vergangenen Mittwoch eine Bürgersprechstunde zum Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ im Landratsamt an. Verschiedene Fördermöglichkeiten sowie das Programm „Ein Zuhause für junge Familien“ wurden vorgestellt. Anschließend hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, eigene Fragen an den Minister und die Experten zu stellen.



Der große Sitzungsraum im Landratsamt war bis auf den letzten Stuhl besetzt. Zahlreiche Menschen aus dem St. Wendeler Land sind der Einladung des Bauministers gefolgt, um sich zum Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ und den Sonderprogrammen beraten zu lassen.

Zunächst stellte Bouillon das Expertenteam vor. Dieses besteht aus Markus Allgayer, Abteilungsleiter bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB). Über diese Bank werden alle Anträge von Privaten, Kommunen, Bauträgern und Gesellschaften eingereicht und bearbeitet. Allgayer ist Ansprechpartner für die Menschen, die im Rahmen des Programms Fördermittel beantragen möchten. Markus Tröster, Mitarbeiter des Innenministeriums, ebenfalls Ansprechpartner für Fragen rund um die Beantragung. Hans-Peter Rupp, ehemaliger St. Wendeler Bauamtsleiter und Bernd Wagner, Spezialist für sozialen Wohnungsbau im Saarland.

„Wir haben Sonderprogramme für die Kommunen, die Baugesellschaften und für Private“, führte Bouillon aus. „Die Kommunen, die neuen Wohnraum schaffen, ankaufen, abreißen oder umbauen, bekommen vom Innenministerium 23 1/3% Zuschuss drauf, sodass die öffentliche Hand gefördert wird mit 90%. Das heißt, der sogenannte Eigenanteil, den die Kommune aufbringen muss, sind nur noch 10%, das wird sehr vielen Städten und Kommunen im Land helfen“, so der Minister weiter. Dabei gibt es zwei verschiedene Szenarien: In vielen Bereichen in Städten gibt es Fördergebiete, die beispielsweise als Sanierungsgebiet A und Sanierungsgebiet B abgegrenzt sind. Dort, wo diese Fördergebiete sind, wird das Ministerium die Förderung auf 90% aufstocken. Aber rund 85% der Flächen im Saarland sind Flächen ohne Fördergebiete. „Aber auch hier will ich, dass wir etwas erreichen, was wir alle gemeinsam brauchen, nämlich die Verdichtung innerorts, weniger Verbrauch, was Umwelt angeht und Außenbereich“, so Bouillon. Deshalb werden Ankauf und Modernisierungsmaßnahmen der Kommunen mit 50% bezuschusst und Abriss mit maximal 40%.

Zum Sozialen Wohnungsbau: Für Bouillon persönlich eines der wichtigsten Themen. Er selbst sei im Zoll groß geworden, kein eigenes Bad in der Wohnung, nur ein beheizter Raum. „Das waren echte Sozialwohnungen“, schilderte der Minister. Bislang war die Einkommensgrenze so, dass man in der Regel, wenn man mehr als 32.000 Euro brutto hatte, nicht mehr in den Genuss von Fördermitteln kam. „Bei 32.000 Euro ist man froh, wenn man die Miete abgezogen hat, da langt’s für Essen und Trinken und viele Dinge kann man sich nicht leisten. Deshalb haben wir im ersten Schritt, diese Grenze in Richtung 72.000, 74.000 Euro erhöht.“ Der Personenkreis sei dadurch fast versechsfacht, erklärte Bouillon. „Das heißt, bis zu diesen Beträgen, die verdient werden, kann man in den Genuss verschiedener Förderrichtlinien kommen.“

Die Fördermittel, die den Städten für den Sozialen Mietwohnungsbau zur Verfügung gestellt wurden, wurden nicht ausgeschöpft, heißt, es wurden keine Sozialen Mietwohnungen geschaffen, weil die Zuschüsse pro Quadratmeter laut Bouillon zu gering waren. Diese Mittel wurden nun um ca. 40% erhöht, was dazu geführt hat, dass für dieses Förderprogramm 30 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Interessierte, die sich beraten lassen wollen, können sich an das Markus Tröster vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, sowie an Markus Allgayer von der SIKB wenden.

Drei Programme gibt es, in deren Rahmen man Fördermittel beantragen kann (die ausführliche Broschüre können Sie sich hier herunterladen):

  1. „Normalprogramm“: Selbst genutztes Eigentum (Neubau, Umbau, Modernisierung, Erwerb, Erwerb mit Modernisierung), Mietwohnungsbau (Neubau, Umbau, Modernisierung)
  2. Sonderprogramm „Ein Zuhause für junge Familien“: Selbst genutztes Wohneigentum (Erwerb, Erwerb mit Modernisierung)
  3. Sonderprogramm „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“: Selbst genutztes Wohneigentum (Neubau, Umbau), Mietwohnungsbau (Neubau, Umbau)

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