Entsprechend der Umstellung der Uhren auf die Sommerzeit wird ab Montag, 29. März 2021, auch die Seerundwegbeleuchtung auf den Sommermodus umgestellt. Die Beleuchtung setzt in der Dämmerung ein und bleibt bis 24 Uhr geschaltet.
Die Parkplätze des Freizeitzentrums Bostalsee sind in der Zeit vom 1. April bis 15. Oktober zwischen 9 und 20 Uhr und in der Zeit vom 16. Oktober bis 31. März zwischen 10 und 17 Uhr gebührenpflichtig: Mindestgebühr 1 Euro; bis eine Stunde: 1 Euro; bis zwei Stunden: 2 Euro, bis drei Stunden: 3 Euro; ab drei Stunden (Tageskarte): 4 Euro.
Für Reisemobile auf den Parkplätzen P1 bis P5 beträgt die Gebühr 8 Euro pro Kalendertag einschließlich Übernachtung, auf den für Reisemobile vorgesehenen Parkplätzen des Parkplatzes P6 (Campingplatz) 12 Euro pro Kalendertag einschließlich Übernachtung. Kurzzeitparker können bis 15 Minuten kostenlos parken.
Die Seeverwaltung empfiehlt allen Gästen, die regelmäßig den See besuchen, den Kauf eines Jahresparkscheines zum Preis von 40 Euro.
Alle Informationen rund um das Freizeitzentrum Bostalsee finden Sie unter www.bostalsee.de.