Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Folgen des Iran-Krieges hat die Landesregierung die Rückmeldefrist für die auf Anforderung des Bundes erforderliche Selbstauskunft zu Corona-Soforthilfen bis Ende des Jahres verlängert. Außerdem verfügt das Land ein Moratorium bezüglich Rückforderungen und setzt sich für weitere Erleichterungen und faire Härtefallregelungen beim Bund ein.
Wirtschaftsminister Jürgen Barke: „Wir sehen, dass kleine Unternehmen und Soloselbstständige aktuell erneut unter hohem Druck stehen. Denen verschaffen wir mehr Zeit für die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschriebene Überprüfung. Der Bund muss der wirtschaftlichen Situation vieler Betroffener Rechnung tragen und großzügigeren Regelungen zustimmen. Alle Erleichterungen, die die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums finden und damit nicht zusätzlich zulasten des Landeshaushaltes gehen, werden wir im Saarland umsetzen.“
Da es sich um Bundesmittel handelt, sind weitergehende Erleichterungen abhängig vom Einvernehmen des Bundeswirtschaftsministeriums: „Wir werden gegenüber Frau Reiche auf die Ermöglichung einer unbürokratischen Lösung drängen, die Existenzen schützt und übermäßige Belastungen vermeidet. Das ist angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Situation von vielen Kleinunternehmen und Soloselbstständigen ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft“, so Barke. Bereits in der vergangenen Woche hatte Barke in einem Schreiben an die Bundeswirtschaftsministerin auf Flexibilisierungsmöglichkeiten hingewiesen. Auch in den Koalitionsverhandlungen hatte sich das Land für Erleichterungen eingesetzt.
Wie es jetzt weitergeht:
1. Die Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger sind weiterhin aufgefordert, ihren tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass mitzuteilen. Die Frist zur Rückmeldung wird vorerst bis zum Jahresende verlängert. Eine Rückforderung wird erst durch einen Bescheid wirksam. Zunächst bis Ende des Jahres wird auf den Erlass von Bescheiden verzichtet.
2. Das Land setzt sich beim Bund für Erleichterungen und faire Härtefallregelungen ein. Da es sich um Bundesgeld handelt, braucht es hierfür das Einvernehmen des Bundeswirtschaftsministeriums.
Die Hilfeempfängerinnen und -empfänger werden per Mail über das weitere Vorgehen informiert.



