Vereine sind recht herzlich zum Seminar „Haftung des Vorstandes“ am 21.10.2019 von 18:00 bis 20:00 Uhr in der Gemeinschaftsschule Primstal, Kannenberg 1, 66620 Nonnweiler, eingeladen.
Die Haftung des Vorstandes
Mit dem „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ sind bereits 2013 auch Regelungen in Kraft getreten, die die Haftung der Mitglieder des Vereins- und Verbandsvorstands, aber auch der Mitglieder selbst einschränken. Trotzdem bleibt es grundsätzlich dabei, dass Vorstände dem Verein bzw. Verband, den Vereinsmitgliedern oder auch dem Staat oder nicht dem Verein angehörenden Personen schadensersatzpflichtig sein können, wenn sie die ihnen obliegende Pflichten verletzen. Wann dies nun zu einer persönlichen Haftung führt und was man dagegen tun kann, ist Gegenstand dieses Seminars.
Angeboten wird das Seminar im Rahmen des Projektes „Mitmacher gesucht – Verein(t)“.
Die Teilnahme ist kostenlos, Anmeldungen bitte bis spätestens 18.10.2019 online unter www-vereinsplatz-wnd.de/Seminare oder per Mail an schwan@kulani.de.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.