Der Saarländischer Landtag wird in der kommenden Woche das modernisierte Verfassungsschutzgesetz verabschieden. Ziel der Novelle ist es, dem Verfassungsschutz im Saarland eine zeitgemäße, rechtssichere Grundlage für seine Arbeit zu geben und gleichzeitig die parlamentarische Kontrolle deutlich zu stärken.
Die Vorsitzende des zuständigen Ausschusses, Martina Holzner, betont den Reformbedarf: „Das bisherige Gesetz stammt in seiner Grundkonzeption aus dem Jahr 1993 – einer Zeit, in der sich Bedrohungslagen grundlegend von heute unterschieden haben. Extremismus und Radikalisierung verlagern sich zunehmend in den digitalen Raum. Gerade der Rechtsextremismus bleibt eine der größten Gefahren für unsere Demokratie.“
Mit der Gesetzesnovelle reagiert der Gesetzgeber auf diese veränderten Herausforderungen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes klaren gesetzlichen Grenzen unterliegen und rechtsstaatlich abgesichert sind.
Für die SPD-Landtagsfraktion Saarland steht dabei die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit im Mittelpunkt. Sandra Quinten, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt: „Der Verfassungsschutz arbeitet in einem besonders sensiblen Bereich. Deshalb müssen Sicherheit und Freiheitsrechte immer zusammen gedacht werden.“
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle. Die Rechte des Landtags werden gezielt ausgebaut, sodass der zuständige Ausschuss dauerhaft arbeitsfähig bleibt und seine Kontrollfunktion umfassend wahrnehmen kann. Mitglieder des Gremiums erhalten erweiterte Zugangs- und Informationsrechte gegenüber der Behörde.
Darüber hinaus setzt die Novelle neue Maßstäbe bei der internen Transparenz: Künftig können sich Mitarbeitende des Verfassungsschutzes bei Missständen direkt und ohne Einhaltung des Dienstwegs an den Ausschuss wenden. Dabei sind sie ausdrücklich vor Benachteiligungen geschützt, ihre Identität bleibt vertraulich.
„Wir stärken damit nicht nur die Kontrolle durch das Parlament, sondern schaffen auch die Voraussetzungen, um mögliche Missstände frühzeitig zu erkennen und Vertrauen in die rechtsstaatliche Arbeit des Verfassungsschutzes zu sichern“, so Quinten.
Mit der Reform setzt das Saarland ein klares Zeichen für den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und für einen modernen, leistungsfähigen und zugleich wirksam kontrollierten Verfassungsschutz.



