Minister de Maizière für mehr Abschiebehaft und Fußfessel Bundesinnenminister im Gespräch mit wndn.de

In seiner Rede auf dem „Blaulichtempfang“ der JU Saar am Freitagabend in Merzig, hob Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die große Verantwortung hervor, die in Deutschland bei Ehrenamtlern wie Mitgliedern des THW und der Feuerwehr liege. „Wenn es drauf ankommt – wie in der Flüchtlingskrise, können wir auf das Ehrenamt zurückgreifen“, sagte der Minister. Der CDU-Politiker bedankte sich bei den anwesenden Ehrenamtlern für ihr Engagement und stellte die Frage in den Raum, wie man das Ehrenamt – außerhalb von Empfängen – wertschätzen könne. Dies könne man weder mit Geld („Ist ja Ehren-Amt“), noch mit steuerlichen Erleichterungen machen. Letzteres führe zu zu viel Bürokratie. Eine Ehrenamtskarte halte er aber für eine gute Idee. Sodann stellte der Innenminister, der als Kind eigentlich Feuerwehrmann werden wollte (wegen des Blaulichts), fest, dass es keinen Anspruch auf Wertschätzung gebe, dafür aber einen Anspruch auf Schutz. Polizisten und Rettungskräfte seien immer öfter Opfer von Übergriffen. „Es muss eine Tabu-Grenze geben“, forderte de Maizière. Deshalb habe er eine Verschärfung des § 113 des Strafgesetzbuches (StGB), der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe stellt, auf den Weg gebracht. Diese Verschärfung sehe nicht nur einen höheren Strafrahmen vor. Vielmehr soll § 113 StGB zukünftig nicht nur bei Vollstreckungsmaßnahmen, sondern bei jeder Diensthandlung greifen und nicht nur Amtsträger und Soldaten, sondern alle Rettungskräfte (und damit auch ehrenamtlich Tätige) schützen. Am Ende seiner Rede warf der Innenminister noch die Frage auf, was man gegen Gaffer unternehmen könne und ob man zukünftig Ehrenamtler beim Schutz vor Epidemien und im Kampf gegen Cyber-Angriffe einsetzen solle.

wndn.de: Sehr geehrter Herr de Maizière, am 19. Dezember wurden am Berliner Breitscheidplatz durch einen islamistischen Terroranschlag 12 Menschen getötet. Hätte das verhindert werden können oder muss man heute damit leben, dass sich die Gefahr eines Terroranschlags auch mal realisiert?

de Maizière: Einen Terroranschlag kann niemand ausschließen. Wenn ich das versprechen würde, dann würde es mir die Bevölkerung auch gar nicht glauben. Aber es ist unsere Pflicht, alles dafür zu tun, dass es möglichst nicht dazu kommt. Deswegen bin ich sehr froh, dass es den Sicherheitsbehörden gelungen ist, gerade im letzten Jahr etliche Anschläge zu verhindern. Wir hatten viele Zugriffe – auch im Saarland – gehabt, damit es zu so etwas gar nicht kommt. Was jetzt den Fall Amri angeht, so werden wir in der nächsten Woche eine Chronologie über das Behördenhandeln vorlegen. Es wird eine öffentliche Diskussion darüber geben, wie so etwas ablaufen konnte und was passiert ist. Ein Thema war mir besonders wichtig und das ist das Thema der Abschiebehaft bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern. Deshalb bin ich froh, dass es nach monatelangen Verhandlungen – vielleicht auch im Lichte des Falles Amri – gelungen ist, dass wir uns jetzt politisch darüber geeinigt haben, die Regeln für die Abschiebehaft zu verschärfen. Das bedeutet, dass bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Zukunft eine Abschiebehaft verhängt werden kann. Und das halte ich für eine sehr sehr wichtige Konsequenz aus dem Fall Amri.

wndn.de: Diese Verschärfung der Abschiebehaft würde auch viele Gefährder betreffen. Rund 60 Gefährder sind in Deutschland ausreisepflichtig. Es gibt weitere Gefährder, die nicht ausreisepflichtig sind – auch Deutsche. Was wollen sie da tun, damit man auch diese noch besser bewacht. Denn auch der Berliner Attentäter Anis Amri war ein Gefährder, der den Behörden bekannt war. Und trotzdem konnte er seinen Anschlag planen und durchführen.

de Maizière: Soweit es ausländische Gefährder sind, wollen wir entsprechende schärfere Überwachungsregeln einschließlich der Fußfessel im Aufenthaltsgesetz regeln. Was deutsche Gefährder angeht, so sind es – von wenigen Ausnahmen abgesehen – von den Ländern eingestufte Gefährder. Wir werden jetzt, soweit der Bund überhaupt zuständig ist, eine Änderung im Gesetz des Bundeskriminalamts machen. Wir wollen dort insbesondere die Einführung einer Fußfessel verankern. Aber für die weiteren Maßnahmen sind nach bisheriger Rechtslage die Länder zuständig. Und ich denke, es ist Zeit, dass die Länder dann eine ähnliche Regelung, wie wir sie im Bund machen, für sich auch treffen oder in anderer Weise zu mehr Verbindlichkeit kommen, was den Umgang mit Gefährdern in ganz Deutschland angeht.

Herr Minister, vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Christian Funck.

Foto: Junge Union Saar

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