Milliardenentlastung für Städte und Gemeinden scheitert vorerst im Bundestag

Flags of Germany and European Union against Bundestag building

Die Hoffnung auf eine schnelle finanzielle Entlastung der saarländischen Kommunen hat einen herben Rückschlag erlitten. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr vom Bundestag behandelt. Damit verzögert sich die dringend benötigte Unterstützung für die hochverschuldeten Städte und Gemeinden.

„Mit diesem Entwurf war die zügige Entschuldung der Kommunen mit ihren hohen Lasten an Altschulden endlich in greifbare Nähe gerückt“, bedauert der saarländische Finanzminister Jakob von Weizsäcker. Die Situation sei besonders für das Saarland dramatisch. Die kommunalen Kassenkredite beliefen sich Ende des vergangenen Jahrzehnts auf rund 2 Milliarden Euro.

Das Saarland hatte bereits 2020 mit dem „Saarlandpakt“ ein eigenes Hilfsprogramm aufgelegt. Das Land verpflichtete sich, kommunale Kassenkredite in Höhe von einer Milliarde Euro zu übernehmen. Bis Ende 2024 wurden bereits etwa 913 Millionen Euro an Krediten übernommen. Die teilnehmenden Kommunen müssen im Gegenzug ihre verbleibenden strukturellen Kredite bis 2064 vollständig abbauen.

„Das Saarland ist mit dem Saarlandpakt bis an seine finanzielle Leistungsgrenze gegangen“, betont von Weizsäcker. Der Gesetzentwurf des Bundes hätte die rechtliche Grundlage für eine ergänzende Unterstützung geschaffen. Der Minister hofft nun, dass die kommende Bundesregierung „dieses drängende Problem mit der nötigen Entschlossenheit angeht“ und den Entwurf zeitnah wieder aufgreift.

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