Mc Müller schließt nach 47 Jahren – Bauantrag sorgt für Verwirrung

Nach 47 Jahren endet am 21. September eine Ära in St. Wendel: Der Traditionsimbiss Mc Müller von Josef Müller muss wohl seine Türen schließen. Was als endgültiges Aus für den beliebten Treffpunkt „Im Zwinger“ begann, entwickelte sich zu einer kontroversen Debatte über Bauvorschriften und städtische Entwicklung.

Der Schließungsgrund lag in einem gekündigten Mietvertrag, den Josef Müller bereits seit längerer Zeit kannte. Als Ausweichlösung hatte er einen Bauantrag für das Nebengebäude in der Grabenstraße gestellt, das sich in seinem Besitz befindet. In sozialen Medien verkündete Müller jedoch, dass dieser Bauantrag abgelehnt worden sei. Diese Meldung entfachte heftige Diskussionen im Internet, wobei auch persönliche Anfeindungen gegen Behörden und Verantwortliche geäußert wurden.

Die Untere Bauaufsicht des Landkreises St. Wendel stellte jedoch klar, dass der Bauantrag keineswegs abgelehnt, sondern lediglich vorläufig ausgesetzt wurde. „Das Aussetzen eines Bauantrags ist bei Genehmigungsverfahren ein gängiges Mittel, wenn etwa Unterlagen noch nachgereicht oder weitere Gutachten eingeholt werden müssen“, erklärte ein Sprecher der Behörde. Im konkreten Fall sehe ein Träger öffentlicher Belange noch Klärungsbedarf. Die Frist für Stellungnahmen könne je nach Antrag mehrere Wochen bis Monate betragen.

Tobias Decker, Stadtratsmitglied und Kreisvorsitzender der FDP, nutzte den Fall für grundsätzliche Kritik an den Bauvorschriften. „Hier scheitert ein funktionierender Betrieb an starren gesetzlichen Vorgaben – mit fatalen Folgen für unsere Innenstädte“, so Decker.

Der FDP-Politiker forderte eine umfassende Entschlackung der Bauordnung, insbesondere für Nutzungsänderungen im Bestand. Kommunen sollten in solchen Fällen künftig Ausnahmen selbst erteilen dürfen, wenn der politische und verwaltungsseitige Wille vor Ort klar gegeben sei. „Was nützen uns Citymanagement, kostspielige Förderprogramme und das gesamte ehrenamtliche Engagement der Kommunalpolitik, um den Leerstand zu bekämpfen, wenn die Gesetzeslage es nicht zulässt, einen seit fast 50 Jahren bestehenden Imbiss in einem Nachbargebäude weiterzubetreiben?“, fragte sich Decker.

Bürgermeister Peter Klär (CDU) stellte klar, dass die Kreisstadt für Baugenehmigungen nicht zuständig sei und dem Bauantrag von Josef Müller von Anfang an positiv gegenübergestanden habe. „Wir standen dem Bauantrag von Josef Müller von Anfang an positiv gegenüber und haben im Rahmen unserer Zuständigkeit das Einvernehmen hergestellt“, erklärte Klär in einem Statement.

Isabell Kunrath, Tochter von Josef Müller und Mitbetreiberin, äußerte jedoch Zweifel an dem geplanten Umzug ins Nebengebäude. Die ungewisse Dauer des Genehmigungsverfahrens und die entstehenden Kosten bereiten der Familie Sorgen. „Die Investition übersteigt dann unser Limit“, sagte Kunrath und stellte eine Summe von rund 300.000 Euro in den Raum. Eine andere Immobilie anzumieten sei für Müller keine Option.

Überraschend wurde Bürgermeister Klär über das Wochenende als Vermittler aktiv. Er suchte den Kontakt zu Müllers Vermieterfamilie und konnte eine positive Nachricht überbringen: Der Vermieter zeigte sich bezüglich des gekündigten Mietvertrages gesprächsbereit. Dieser war von der guten Nachricht völlig überrascht und sagte zu.

Ob es nun doch mit dem Imbissbetrieb am alten Standort weitergehen kann, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass sie ihren Cateringservice weiterbetreiben werden und dass auch ein Foodtruck eine interessante Alternative für die Familie ist.

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