Für Gesellschaft und Arbeitswelt

Kreistag beschließt Förderkonzept für Brückensprachkurse zur Integration von Zugewanderten

Kreistag großer Sitzungssaal 2022 (Foto: Laura Brill)

Im Bemühen, die Integration von Zugewanderten in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu erleichtern, führt der Landkreis St. Wendel Brückensprachkurse ein. Diese Kurse sollen dazu beitragen, Deutschkenntnisse zu verbessern und Wartezeiten auf Integrationskurse zu überbrücken.

Im Landkreis St. Wendel wurden im Jahr 2022 insgesamt 1.662 Menschen aus Fluchtherkunftsländern aufgenommen, hauptsächlich aus der Ukraine und Syrien. Bis Ende August dieses Jahres wurden weitere 550 Ankünfte registriert. Um diesen großen Zustrom erfolgreich zu integrieren, ist das Erlernen der deutschen Sprache von entscheidender Bedeutung.

Die Integrationskurse und berufsbezogenen Sprachkurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie vermitteln nicht nur Deutschkenntnisse, sondern auch eine Erstorientierung, die den Zugewanderten hilft, sich in der Gesellschaft zurechtzufinden.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 316 Kurseintritte verzeichnet, und bis Ende 2023 wird mit voraussichtlich rund 500 weiteren Eintritten gerechnet. Trotz dieser umfangreichen Angebote gibt es aufgrund des anhaltend hohen Zustroms von Zugewanderten Kapazitäts- und Angebotslücken. Ein begrenzender Faktor ist der Mangel an zugelassenen Dozenten mit einschlägigem Studium, sowohl in der Region als auch bundesweit. Dies führt zu wachsenden Wartelisten, insbesondere für Alphabetisierungs- und Zweitschriftlernerkurse sowie Berufssprachkurse.

Ebenfalls bedingt durch den Dozentenmangel steigen die Wartezeiten zwischen aufeinander aufbauenden Kursangeboten, wie beispielsweise zwischen Integrationskursen und Wiederholerkursen. Dies hat zur Folge, dass bereits erreichte Sprachniveaus oft wieder verloren gehen und später erneut aufgeholt werden müssen. Um diese Angebotslücken zu überbrücken und eine nachhaltige Integrationsplanung zu unterstützen, wird das Förderkonzept für Brückensprachkurse eingeführt.

In den kommenden Monaten sind sechs solcher Kurse geplant, die zusätzlich 120 Kurseintritte ermöglichen sollen. Die Brückensprachkurse sollen sich inhaltlich und didaktisch am bestehenden BAMF-Curriculum orientieren und die gleichen Arbeitsmaterialien verwenden. Dies spricht dafür, dass die Kurse vorrangig von den zugelassenen Trägern Wiaf und Kreisvolkshochschule durchgeführt werden.

Die Zielgruppe der Brückensprachkurse sind Zugewanderte ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II/XII (anerkannte Asylberechtigte). Personen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und Personen, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Auswahl der Kursteilnehmenden und ihre Zusteuerung zu den Kursen erfolgt ausschließlich durch die Kommunale Arbeitsförderung.

Die Brückensprachkurse sollen den Teilnehmern dabei helfen, Deutschkenntnisse und kommunikative Grundkompetenz zu erwerben, um sich im Alltag sowie in der Berufs- und Arbeitswelt zurechtzufinden. Ergänzend können sie dazu beitragen, bereits erreichte Sprachniveaus zu sichern.

Die Kurse umfassen insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) und sollen innerhalb von drei Monaten in Lerngruppen von bis zu 20 Teilnehmenden durchgeführt werden (5 UE x 5 Tage x 12 Wochen). Werden nicht alle 300 Unterrichtseinheiten durchgeführt, wird die Förderung anteilig gekürzt.  Sobald die Teilnehmenden in einen Integrationskurs oder Berufssprachkurs aufgenommen werden, endet die Teilnahme am Brückensprachkurs. Eine Deutschprüfung kann auf Empfehlung der Lehrkraft abgelegt werden.

Die Finanzierung eines Brückensprachkurses mit 300 Unterrichtseinheiten erfolgt pauschal mit maximal 15.000 €. Die Pauschale deckt Dozentenhonorare, Arbeitsmaterialien, Raum-, Sach- und Verwaltungskosten ab. Fahrtkosten werden für Bezieher/innen von Sozialleistungen (SGB II, AsylbLG) von der Kommunalen Arbeitsförderung auf Antrag maximal in Höhe des Fair Ticket gesondert übernommen.

Insgesamt können bis zu sechs Kurse im Landkreis St. Wendel gefördert werden, und die Kursangebote sind für den Zeitraum vom 01.10.2023 bis zum 31.05.2024 geplant.

Der Kreistag hat das Förderkonzept für Brückensprachkurse beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Mehrausgaben in Höhe von 90.000 € im Haushaltsjahr 2023 werden durch überplanmäßige Einnahmen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten und im Rahmen der Deckungskreise des Teilhaushalts 4 gedeckt.

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