In St. Wendel sorgt die Kommunikation des Bürgermeisters Peter Klär mit der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt am Missionshaus für hitzige Diskussionen. Die Grünen im Stadtrat werfen dem Bürgermeister vor, über einen Anwalt mit den Bürgern zu kommunizieren. Die Stadt hingegen weist diese Kritik zurück und erklärt den Einsatz einer Anwaltskanzlei als notwendige Maßnahme zur sachlichen Auseinandersetzung, nachdem die BI selbst mit einem Anwalt im Rücken auf sie zugekommen sei.
In einer Pressemitteilung kritisieren die Grünen die Entscheidung des Bürgermeisters, eine externe Anwaltskanzlei für die Beantwortung eines Fragenkatalogs der Bürgerinitiative zu beauftragen. Der Fraktionsvorsitzende Sören Bund-Becker bezeichnete dies als „Armutszeugnis“ und betonte, dass die Stadtverwaltung über genügend Fachkenntnisse verfüge, um solche Anfragen selbst zu beantworten.
Im Detail heißt es in der Pressemitteilung der Grünen:
„Wie der Bürgermeister auf eine schriftliche Anfrage der Grünen Stadtratsfraktion im St. Wendeler Stadtrat einräumen musste, nutzt der Bürgermeister zur Kommunikation mit der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt am Missionshaus eine externe Anwaltskanzlei. Diese wurde nach Auskunft der Stadtverwaltung nach Eingang des entsprechenden Fragenkatalogs mit der Wahrnehmung der Interessen der Stadt und des Bürgermeisters beauftragt. Die Kosten werden aus dem städtischen Haushalt bezahlt, eine Einschätzung über die Höhe der anfallenden Kosten wurde aber trotz expliziter Frage danach nicht genannt.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im St. Wendeler Stadtrat, Sören Bund-Becker, kritisiert diese Vorgehensweise: „Ob der gewählte Weg der Kommunikation durch die Bürgerinitiative geschickt ist, kann man unterschiedlich bewerten, dass der Bürgermeister nicht ohne externe juristische Unterstützung auf Fragen antworten kann, ist aber auf jeden Fall ein Armutszeugnis. Ein hauptamtlicher Bürgermeister sollte gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht sprachlos sein. Darüber hinaus verfügt die Stadtverwaltung über ausreichend eigene Fachkenntnisse, sowohl im juristischen, als auch im städtebaulichen Bereich. Warum hier unnötige Kosten für die Stadt verursacht werden erschließt sich nicht, insbesondere, wenn es keine Einschätzung der Höhe gibt.“
Die Stadtratsfraktion der Grünen hat auf den Fragenkatalog der Bürgerinitiative schon vor längerem geantwortet – ohne dafür anwaltliche Unterstützung zu benötigen. Die Bürgermeisterkandidatin Uta Sullenberger meint dazu: „Die Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern, auch kritischen, ist eine Hauptaufgabe der Politik und insbesondere an der Spitze der Stadtverwaltung. Diese sollte nicht teuer delegiert werden. Stattdessen hätte der Bürgermeister lieber für entsprechende Möglichkeiten des Austauschs, beispielsweise einer Bürgerversammlung, sorgen müssen.““
Die Stadt St. Wendel rechtfertigt diesen Schritt in ihrer Stellungnahme damit, dass die Bürgerinitiative selbst einen Anwalt eingeschaltet habe. Um einen „rechtlich wie sachlich zielführenden Diskurs auf Augenhöhe“ zu gewährleisten, sei es sinnvoll gewesen, ebenfalls juristische Unterstützung hinzuzuziehen. Bürgermeister Peter Klär betonte zudem, dass er stets bereit gewesen sei, persönlich mit den Bürgern zu sprechen, und dass seine Einladungen zu Gesprächen von der Bürgerinitiative nicht wahrgenommen worden seien.
So heißt es in der Stellungnahme der Kreisstadt St. Wendel:
„Nachdem am 26.02.2024 ein umfangreicher Fragenkatalog durch den – von namentlich nicht genannten – Mitgliedern der Bürgerinitiative beauftragten Rechtsanwalt Michael Wagner von der Kanzlei Wagner & Ames-Wagner bei Kreisstadt St. Wendel eingegangen war, hielt es die Stadtverwaltung für angezeigt und zielführend, ebenfalls einen Anwalt hinzuzuziehen. Die Kosten für die Stadt liegen im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Verwaltung war seinerzeit (und ist nach wie vor) der Meinung, dass durch die Beauftragung eines Anwaltes auch seitens der Stadt ein rechtlich wie sachlich zielführender Diskurs zur Thematik auf Augenhöhe konstruktiver sichergestellt würde, nachdem Mitglieder der BI ihrerseits ja von vornherein einen Anwalt beauftragt hatten, ohne sich zuvor mit der Stadt persönlich in Verbindung gesetzt zu haben. Nicht die Stadtverwaltung und/oder Bürgermeister Klär, sondern Mitglieder der Bürgerinitiative haben eine anwaltliche Konversation initiiert – und damit diesen formalrechtlichen Weg – gesucht und in die Wege geleitet.
Komplett unzutreffend ist der Vorwurf, dass die Stadt bzw. der Bürgermeister über einen Anwalt mit der Bürgerinitiative sprechen würde. So hat Bürgermeister Peter Klär in den vergangenen Wochen und Monaten, seitdem die Bürgerinitiative erstmals an die Öffentlichkeit getreten ist, bei verschiedenen Gelegenheiten, z.B. im Zuge der letzten Stadtratssitzung zu der Thematik und auch im Zuge der unlängst erfolgten Vorstellung des Projekts durch die Strukturholding und den Steyler Orden im Missionshaus, mehrfach explizit seine Bereitschaft bekundet, interessierten Bürgern bei Bedarf gerne persönlich weitergehende Fragen zu beantworten, soweit ihm dies möglich sein würde. Persönliche Einladungen des Bürgermeisters zu einem Gespräch wurden von Vertretern der BI nicht wahrgenommen. Des Weiteren hatte der Bürgermeister seit dem 26. Februar zu insgesamt 6 Bürgersprechstunden eingeladen. Auch diese Möglichkeit der direkten Kommunikation wurde von Vertretern der BI nicht genutzt. Zudem hatte Bürgermeister Peter Klär zugesichert alle interessierten Bürger im Zuge der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung zu einer Bürgerversammlung einzuladen – zuletzt noch einmal während der öffentlichen Diskussionsrunde bei wndn.de.
All dies belegt klar, dass die Tätigkeit der für die Stadt tätigen Anwaltskanzlei nicht die direkte Kommunikation der Stadt und ihres Bürgermeisters mit den Bürgern ersetzen soll, und sie tut dies auch nicht! Die beauftragte Kanzlei hat vielmehr bis dato lediglich die Kommunikation gegenüber Rechtsanwalt Wagner übernommen, wobei an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben darf, dass bis zum heutigen Tage leider der durch die Kanzlei Wagner zwischenzeitlich mehrfach herangetragenen Bitte und Aufforderung, doch mittzuteilen, welche Mitglieder der Bürgerinitiative seine Kanzlei eigentlich vertritt, und (eine) entsprechende personifizierte Vollmachturkunde(n) vorzulegen, nicht entsprochen wurde!
Die Stadt und ihr Bürgermeister wissen demzufolge immer noch nicht, mit wem sie es – abgesehen von Anton Stier und (vermutlich) Rechtsanwalt Michael Wagner selbst – auf Seiten der Bürgerinitiative eigentlich zu tun haben. Dies ist aus Sicht der Stadt und ihres Bürgermeisters ebenso ungewöhnlich wie auch bedauerlich. Denn die Stadt und ihr Bürgermeister haben – wohl verständlicherweise – ein berechtigtes Interesse zu erfahren, mit wem konkret sie in einen Diskurs zur Thematik der Zukunft des Missionshaus-Areals im Allgemeinen und/oder zu einzelnen Fragestellungen im Besonderen eintreten sollen, zumal ein besonderes oder gar nachvollziehbares Bedürfnis nach Anonymität sachlich nicht ersichtlich erscheint.
St. Wendels Bürgermeister Peter Klär: „Der in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck, dass die Stadt bzw. der Bürgermeister nur über einen Anwalt mit der Bürgerinitiative sprechen würde, ist unzutreffend. Die zukünftige Nutzung des Missionshausgeländes, zumal durch private regionale Investoren initiiert und geplant, ist für die weitere Entwicklung der Stadt St. Wendel eigentlich zu wichtig, um sie durch teilweise unsachliche Behauptungen zu belasten.““



