Härtere Strafen bei Kindesmissbrauch? – Umfrage

Es ist eine bundesweite Debatte, die gerade in Gange ist: Viele Politiker fordern härtere Strafen bei Kindesmissbrauch und dem Besitz, Erwerb und Verkauf von Kinderpornographie. Die jüngsten Ereignisse von Münster in Nordrhein-Westfalen brachten diesem Thema bundesweit wieder viel Aufmerksamkeit.

Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen Täter, die Kinder sexuell missbrauchen, mit einer Höchststrafe von zehn Jahren rechnen. Da Kindesmissbrauch jedoch als Vergehen und nicht als Verbrechen eingestuft wird, kann hier auch eine geringe Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden, während die Mindeststrafe bei Verbrechen bei einem Jahr liegt. Dies wurde vom Gesetzgeber unter anderem so entschieden, da durch die Einstufung als Vergehen den Opfern bei einer mündlichen Verhandlung eine Aussage als Zeuge erspart bleiben kann.



Den meisten Menschen ist die geringe Mindeststrafe jedoch ein Dorn im Auge. So fordert unter anderem auch NWRs Innenminister Herbert Reul härtere Strafen: „Für mich ist sexueller Missbrauch wie Mord. Damit wird das Leben von Kindern beendet – nicht physisch, aber psychisch“, sagte er gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hielt das Strafmaß zunächst für ausreichend, sprach sich dann aber doch für härtere Strafen aus: „Es muss klar werden, ohne Wenn und Aber, bei Kindesmissbrauch werden Kinderseelen zerstört“, jedem Täter solle klar sein, dass es sich dabei um ein Verbrechen handele und auch entsprechend reagiert werde, sagte sie in einem Statement.

Auch im Saarland, sowie im St. Wendeler Land gab es Fälle von Kindesmissbrauch. Deshalb fragen die St. Wendeler Land Nachrichten auch bei ihren Leserinnen und Lesern im Landkreis nach:

Soll Kindesmissbrauch als Verbrechen eingestuft werden?

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