Gesundheitsministerium veröffentlicht Hygienemerkblatt für Friseurbetriebe

Barber trims the beard of the customer

In den letzten Wochen sind vermehrt Hautpilzerkrankungen im Kopfbereich aufgetreten, die durch den Pilz Trychophyton tonsurans verursacht werden. Besonders betroffen sind junge Männer, die ein bis drei Wochen nach einem Haarschnitt Symptome zeigen. Betroffene tragen häufig Frisuren, bei denen Rasierwerkzeuge zum Einsatz kommen. Die Übertragung des Erregers kann durch sorgfältige Hygienemaßnahmen in Friseursalons und Barber Shops verhindert werden.

Das Gesundheitsministerium hat angesichts der steigenden Fälle ein Hygienemerkblatt für Friseurbetriebe und Barber Shops veröffentlicht, das die wichtigsten Maßnahmen der Hygiene-Verordnung des Saarlandes zusammenfasst. Dieses Merkblatt kann auf der Webseite saarland.de/ifsg heruntergeladen werden.

Rechtliche Grundlagen

Laut der Hygiene-Verordnung des Saarlandes müssen alle, die Tätigkeiten am Menschen ausüben und dabei Krankheitserreger übertragen könnten, strenge Hygienevorschriften einhalten. Friseurbetriebe und Barber Shops müssen innerbetriebliche Verfahrensanweisungen zur Infektionshygiene in einem spezifischen Hygieneplan festlegen.

Weiterführende Informationen zum Hautpilz

Untersuchungen zeigen, dass es bei der Rasur, unabhängig von der Technik, zu mikroskopisch kleinen Verletzungen der Haut kommen kann, die das Eindringen des Erregers erleichtern. Nach dem Frisieren oder Rasieren eines infizierten Kunden kann der Hautpilz über Rasierapparate, Kämme oder Oberflächen auf andere Kunden übertragen werden.

Die Symptome einer Hautpilzinfektion umfassen schuppige, juckende und runde Rötungen auf der Kopfhaut, im Nacken oder im Bartbereich. Auch Entzündungen mit kleinen Eiteransammlungen können auftreten. Unbehandelt kann die Infektion zu dauerhaftem Haarverlust führen.

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