Gemeinsame Hochwasserhilfen im Landkreis Sankt Wendel

Land, Landkreise und Kommunen haben sich auf Hilfsmaßnahmen für die vom Hochwasser Betroffenen im Landkreis Sankt Wendel geeinigt. Udo Recktenwald, Landrat des Landkreises Sankt Wendel, betonte: „Um möglichst schnell allen Betroffenen zu helfen, ziehen wir auf allen Ebenen an einem Strang. Unkompliziert werden wir Hochwasserhilfen erteilen, zudem wurden die Elementarschäden-Richtlinie des Landes angepasst. So sorgen wir dafür, dass möglichst bald alle Schäden beseitigt, bei allen Betroffenen wieder Normalität einkehren kann.“

Elementarschäden-Richtlinie

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten haben. Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal jedoch 75.000 Euro. Die Mindestschadenshöhe muss dabei 5.000 Euro betragen. Die Unmöglichkeit, eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen zu haben, sowie Bedürftigkeit sind weitere Voraussetzungen. Dies ist entsprechend im Antrag nachzuweisen. Die Anträge werden an die Gemeinden oder die Kreisstadt gestellt und von dort an eine Schadenskommission auf Landkreisebene weitergeleitet, die über die Anträge entscheidet. Bei positivem Bescheid übernimmt das Land 50 Prozent, der Landkreis und die jeweilige Kommune jeweils 25 Prozent.

Hochwasserhilfe

Bis zu 1.000 Euro Hochwasserhilfe können betroffene Haushalte erhalten, etwa für beschädigten Hausrat. Voraussetzung ist, dass der Schaden mindestens 500 Euro beträgt. Auch hierbei werden die Anträge an die Gemeinden oder die Kreisstadt gestellt. Die Gemeinde beziehungsweise Kreisstadt bescheinigt die Betroffenheit und die Landkreis-Schadenskommission prüft die Anträge. Das Land übernimmt 50 Prozent der Summe, Landkreis und Kommune jeweils 25 Prozent.

Antragsformulare sind in den Rathäusern sowie online unter: Hochwasserhilfe erhältlich.

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