Unternehmen und Selbstständige müssen bis zum 30. September 2024 die Schlussabrechnungen für erhaltene Coronahilfen einreichen. Die Abrechnung betrifft Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen.
Die Einreichung erfolgt über einen prüfenden Dritten ausschließlich über die digitale Plattform des Bundes. Das saarländische Wirtschaftsministerium warnt, dass verspätete Abgaben zu einer Rückzahlung der erhaltenen Gelder führen können. Die Abrechnung dient der korrekten Nachverfolgung der Mittelverwendung und ist für die Unterstützungsempfänger verpflichtend.