Wer keine steuerliche Beratung nutzt und zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Finanz-Staatssekretär Wolfgang Förster rät dazu, die Erklärung auf elektronischem Weg abzugeben.
„Die Steuererklärung ist heute deutlich einfacher als viele denken. Mit ELSTER stehen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose digitale Angebote zur Verfügung, die ihnen viel Arbeit abnehmen. Viele Angaben liegen bereits vor und können automatisch übernommen werden. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und kann die Bearbeitung beschleunigen“, so Förster. Die Abgabe ist über das kostenlose Portal ELSTER oder über Steuersoftware möglich, die die offizielle ELSTER-Schnittstelle nutzt und Daten verschlüsselt an die Finanzverwaltung übermittelt.
Im Saarland setzen immer mehr Menschen auf den digitalen Weg: Für das Steuerjahr 2024 wurden bereits 80 Prozent aller Einkommensteuererklärungen elektronisch eingereicht. Das zahlt sich aus, denn elektronisch übermittelte Erklärungen werden im Saarland im Schnitt zwölf Tage schneller bearbeitet als solche auf Papier. Der Grund: Papiererklärungen müssen zunächst sortiert, eingescannt und digitalisiert werden, bevor die eigentliche Bearbeitung beginnen kann.
ELSTER bietet dabei mehrere Erleichterungen. So können zahlreiche steuerrelevante Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung automatisch übernommen werden, da sie der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegen. In vielen Fällen müssen die Angaben nur noch geprüft und ergänzt werden. Zudem weist eine automatische Plausibilitätsprüfung schon bei der Eingabe auf fehlende oder unplausible Angaben hin, was Fehler und spätere Rückfragen vermeidet. Wiederkehrende Angaben lassen sich außerdem aus dem Vorjahr übernehmen.
Seit dem 1. Juli 2026 steht zudem ein neues Angebot bereit: Ledige, kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner und Pensionärinnen und Pensionäre können ihre Steuererklärung direkt über die Smartphone-App MeinELSTER+ mit nur einem Klick einreichen. Voraussetzung dafür ist ein bestehendes ELSTER-Benutzerkonto. Gerade bei diesen Gruppen liegen viele steuerlich relevante Informationen bereits elektronisch vor, sodass häufig nur eine Prüfung und gegebenenfalls Ergänzung der vorhandenen Angaben nötig ist. Das Angebot soll künftig auf weitere Gruppen ausgedehnt werden.
Darüber hinaus weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass Belege seit 2017 grundsätzlich nicht mehr der Steuererklärung beigefügt werden müssen. Sie sollten lediglich aufbewahrt und nur auf Anforderung des Finanzamts eingereicht werden. Der Verzicht auf das Mitsenden von Papierbelegen trägt dazu bei, die Bearbeitung zusätzlich zu beschleunigen. Weitere Informationen stehen unter www.elster.de zur Verfügung.





