Erster Fall von Geflügelpest im Saarland nachgewiesen

Im Saarland ist erstmals bei einem verendeten Wildvogel, einer Kanadagans, der gefährliche Geflügelpesterreger H5N8 nachgewiesen worden. Die Gans wurde am 17. Februar tot am Bostalsee aufgefunden und dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zur Untersuchung zugeleitet. Nachdem bei einer ersten Untersuchung im LAV das Tier positiv auf das Influenzavirus getestet wurde, hat das Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald den Verdacht am Freitag bestätigt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind bei einem Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel so genannte Restriktionsgebiete um den Fundort (einen Sperrbezirk in einem Umkreis von 3 Kilometern sowie ein Beobachtungsgebiet von weiteren 7 Kilometern) festzulegen. In den Restriktionsgebieten besteht eine Stallpflicht für Geflügel.

Des Weiteren dürfen Geflügel, Bruteier, Geflügelfleisch und tierische Nebenprodukte von Geflügel vorerst nicht aus dem Restriktionsgebiet gebracht werden. Hunde und Katzen dürfen nicht frei laufen gelassen werden.

Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, appelliert an die Bürger, verendete oder erkrankte Wildvögel – insbesondere Enten, Gänse und Schwäne – der jeweilig zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden, die den Transport zum LAV organisieren kann. „Direkter Kontakt zu toten Wildvögeln sollte vermieden werden, ebenso der Kontakt von Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln“, so Jost.

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