Diskussion ums Bürgergeld – unsere Rechnung mit verwendeten Quellen

Gestern hatten wir auf unserer Facebook und Instagram Seite eine Grafik „Vergleich Bürgergeld – Mindestlohn“ gepostet. Wir fragten: Ist das Bürgergeld ungerecht? Ist der, der arbeitet, der Dumme? Oder müssen wir das Bürgergeld sogar erhöhen?

Unsere Rechnung ergab, dass es für eine Familie mit zwei Kindern kaum einen Unterschied macht, ob sie Bürgergeld bezieht oder ob sie für den Mindestlohn arbeitet (Details zur Berechnung siehe weiter unten). Uns wurde sogar vorgeworfen, dass wir „rechte Hetze“ betreiben. Wir sind aber der Meinung, dass das Thema derzeit viele Menschen bewegt und es richtig war, es aufzugreifen.

Uns erreichten darauf hin viele Reaktionen. Hier einige Auszüge:

„Was soll daran gerecht sein? Jeder der morgens zur Arbeit geht, bekommt somit vom Staat 2 mal in die Fresse gekloppt Die Arbeitnehmer( Geringverdiener und Mittelstand) sind die waren Bürger zweiter Klasse. Ein Witz is dass, soll keiner Hungern oder auf der Straße sitzen, aber was da läuft ist ne Frechheit.“

„Eine Schande für Deutschland und ein Schlag ins Gesicht für jeden der arbeitet. Ab sofort nur noch Sachleistungen…keine Barleistungen mehr! Arbeit muss sich lohnen und Faulheit nicht noch unterstützt werden!!!!“

„Boah, eine solche Diskussion hier anzuschieben, ist schon heftig. Es gibt Menschen, die unverschuldet in den Bezug von Bürgergeld geraten sind. Dann die Anderen, die weniger gerne arbeiten. In meinen Augen sind aber auch die Arbeitgeber mit in der Verantwortung. Es kann nicht sein, dass ein Arbeitnehmer 40 Stunden arbeitet und dann mit seinem Lohn knapp über dem Bürgergeld liegt. Es sollten alle Faktoren beachtet werden und nicht nur einseitig!!!!!“

Wir wollten Euch nochmals die Berechnung des gestrigen Posts erläutern.

Berechnung Mindestlohn:

Unsere Annahme bei der Berechnung des Einkommens beim Mindestlohns waren: Familie, also Mann und Frau, verheiratet. Ein Partner arbeitet zum Mindestlohn 173,2 Stunden im Monat (40 Stunden in der Woche). Die Familie hat zwei Kinder (5 und 7 Jahre alt). Es gibt keinen Hinzuverdienst durch Minijob etc. Auch wurde kein Wohngeld oder sonstigen Sozialleistungen beantragt. Der Arbeitnehmer wird in der Lohnsteuerklasse III (verheiratet) abgerechnet. Deshalb fallen bei einem Bruttomonatslohn 2.080,00 € keine Steuern an.

Bruttomonatslohn (12 Euro je Stunde, 40 Stunden in der Woche, 40 x 4,33 = 173,2 Stunden im Monat = 2.078,40 €, Lohn gerundet): 2.080 €

Steuern: keine

Sozialabgaben:

Rentenversicherung: 193,44 €

Arbeitslosenversicherung: 27,04 €

Pflegeversicherung: 30,16 €

Krankenversicherung: 168,48 €

Summe Sozialabgaben: 419,12 €

Arbeitskammerbeitrag (Saarland): 3,12 €

Nettolohn im Monat: 1.657,76 €

Kindergeld (250 € je Kind): 500,00 €

Gesamt mit Kindergeld: 2.157,76 €

Von den Gesamteinnahmen muss noch die Wohnung getragen werden. Mögliche Ansprüche auf Wohngeld und andere Sozialleistungen werden nicht berücksichtigt.

Ursprünglich hatten wir 2.140,08 € als Gesamtbetrag ausgerechnet, jedoch den ermäßigten Satz bei der Pflegeversicherung (3,15 % statt 4 % bei zwei Kindern – Arbeitgeber: 1,7 % , Arbeitnehmer 1,45 %) nicht berücksichtigt. Wir bitten diesen kleinen Fehler zu entschuldigen.

Berechnung Bürgergeld:  

Unsere Annahme bei der Berechnung des Bürgergeldes waren: Familie, also Mann und Frau, verheiratet. Die Familie hat zwei Kinder (5 und 7 Jahre alt). Es gibt keinen Hinzuverdienst durch Minijob etc. Auch gibt es kein Mehrbedarf wegen Schwangerschaft oder Ähnlichem.

Anspruch Bürgergeld: 1.068,00 € (1.568,00 € Bedarf, 500,00 € anzurechnendes Einkommen aus Kindergeld)

Kindergeld (250 € je Kind): 500,00 €

Wohnung: 584,72 € (Höchstbetrag Wohngeld, Kaltmiete für angemessene Wohnung gemäß „Richtwerte für die Bruttokaltmiete im Landkreis St. Wendel“, ohne Nebenkosten)

Summe: 2.152,72 €

Dazu kommen noch Leistungen, die für Bürgergeldempfänger übernommen werden, beispielsweise der Rundfunkbeitrag. Dazu heißt es auf den Internetseiten des Beitragsservice: „Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.“

Weitere Leistungen werden im Rechenbeispiel nicht berücksichtigt.

Verwendete Quellen:

https://www.nettolohn.de/brutto-netto-ergebnis und https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/Abgabenrechner/abgabenrechner.html

https://www.jobcenter-bremen.de/buergergeld-rechner

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/zusammensetzung-bedarfe

https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html#doc5790d24f-5902-41f7-ab75-d31bf87ea183bodyText2

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/empfaenger_von_sozialleistungen/index_ger.html?highlight=befreiung.%20befreiung#:~:text=Wenn%20Sie%20bestimmte%20Sozialleistungen%20wie,keinen%20Anspruch%20auf%20eine%20Befreiung.

https://www.landkreis-st-wendel.de/fileadmin/user_upload/2_Leben_Soziales_Gesundheit/Arbeit/2023-06-20_Merkblatt_Buergergeld_Homepage_JC_WND.pdf

https://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/—————AK_Download_Datenbank————-/Publikationen/Online_Broschueren/Buergergeld/AK_Buergergeld_bf_web.pdf

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