Ab heute tritt das angekündigte Saarland-Modell in Kraft. Das bedeutet unter anderem, Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen, die Öffnung der Außenbereiche der Gastronomien und Kontaktsport sind wieder erlaubt. Was unter welchen Bedingungen wieder möglich ist, haben wir hier für euch zusammengefasst:
- Private Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen im Außenbereich
Bedingungen:
– Alle Gäste legen negativen Test vor, der nicht älter als 24 Stunden ist
– Kontaktnachverfolgung muss möglich sein
– Vorherige Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt - Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreier Sport im Innenbereich
Bedingung:
– negativer Test der nicht älter als 24 Stunden ist - Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos
Bedingung:
– Kontaktnachverfolgung
– aktueller negativer Test
Die Tests müssen die Anforderungen des RKI entsprechen. Sie dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Das Testergebnis ist durch die durchführende Stelle (Testzentren, Schulen, Apotheken, Ärzte, Betriebe und Behörden) zu bescheinigen, alternativ können Selbsttests unter Aufsicht vor Ort durchgeführt werden. Für Kinder unter sechs Jahren besteht keine Testpflicht.
Der Drei-Stufen-Plan
Sollte es zu einem Anstieg der Infektionen kommen, werden die Ursachen genauestens analysiert: wo sind Infektionsketten entstanden, lassen sich diese auf eine Einrichtung oder ein Cluster eingrenzen. Neben den aktuellen Inzidenzen werden auch der R-Wert und vor allem die Entwicklung in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen eine wichtige Rolle spielen. Je nach Entwicklung verschiedener Parameter treten weitere Maßnahmen in Kraft.
Stufe 1 (grün): stabiles Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 100)
Für die bereits vor dem 6. April 2021 in Kraft getretenen Öffnungsschritte ergeben sich keine Änderungen.
Für die zusätzlichen Öffnungsschritte des Saarland-Modells gelten die genannten Regelungen (Testpflicht, Kontaktnachverfolgung etc.).
Stufe 2 (gelb): gesteigertes Infektionsgeschehen
Bei einer Inzidenz von über 100 für drei Tage wird die Testpflicht auf alle geöffneten Bereiche ausgeweitet (Einzelhandel, alle körpernahen Dienstleistungen, etc.) Ausnahmen davon wird es lediglich für Bedarfe der Grundversorgung geben, wie Lebensmittel oder Bankdienstleistungen oder medizinische Behandlungen.
Stufe 3 (rot): drohende Überlastung des Gesundheitswesens
Rücknahme aller Öffnungsschritte und konsequenter Lockdown.