In der jüngsten Sitzung des Stadtrates von St. Wendel hat ein Mitglied der AfD-Fraktion öffentlich erklärt, ab sofort als Frau zu leben. Rudolf Arzten gab bekannt, nun den Namen Anna Zeyer zu führen und sich fortan gemäß dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) als Frau zu identifizieren. Die Erklärung erfolgte im öffentlichen Teil der Sitzung. Der geänderte Name wurde bereits im Ratsinformationssystem der Kreisstadt übernommen.
Zeyer äußerte in der Sitzung, künftig auch die Umkleidekabinen und sanitären Einrichtungen für Frauen nutzen zu wollen.
Die Stadt St. Wendel bestätigte auf Anfrage den Vorgang. Grundlage ist das Selbstbestimmungsgesetz, das am 1. November 2024 in Kraft trat. Es ermöglicht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen durch eine einfache Selbsterklärung beim Standesamt zu ändern – ohne verpflichtende Gutachten oder medizinische Nachweise.
Durch das Gesetz können Transfrauen (biologische Männer) Einrichtungen nutzen, die bisher nur Frauen vorbehalten waren, z.B. Duschen in Schwimmbädern.
Im November erklärte die Stadt zur Nutzung ihres Hallenbades durch transgeschlechtliche Menschen folgendes: Das Wendelinus-Hallenbad in St. Wendel bietet barrierefreie und diskriminierungsfreie Einrichtungen, die von allen Badegästen, unabhängig von Geschlecht oder körperlichen Einschränkungen, genutzt werden können. Es gibt sowohl geschlechtsspezifische als auch All-Gender-Bereiche, wie Toiletten, Sammelduschen und Einzelkabinen, die den Gästen ermöglichen, ihre Intimsphäre zu wahren. „Wir sind überzeugt, dass unser Hallenbad über die baulichen Gegebenheiten verfügt, um unseren Badegästen, deren gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt, einen konflikt- und diskriminierungsfreien Aufenthalt zu ermöglichen. Bei Fragen steht das Personal des Hallenbades jederzeit zur Verfügung“, so die Stadt.