Änderung der Vorfahrtsregelung in der Ortsdurchfahrt von Oberlinxweiler

St. Wendel. Voraussichtlich ab Montag, 14. Mai, wird es in der Ortsdurchfahrt von Oberlinxweiler eine Änderung der Vorfahrtsregelung geben: Im Kreuzungsbereich Remmesweilerstraße (L 130)/Niederlinxweilerstraße (L 132)/Jakob-Stoll-Straße ordnet die Straßenverkehrsbehörde eine „Abknickende Vorfahrt“ an.

Es wird eine „abknickende Vorfahrt“ aus Richtung St. Wendel kommend nach rechts in die Remmesweilerstraße sowie in der Gegenrichtung aus Richtung Remmesweiler kommend nach links in die Jakob-Stoll-Straße eingerichtet; die Niederlinxweilerstraße wird dann wartepflichtig, ebenso der Verkehr von der Jakob-Stoll-Straße in Richtung Niederlinxweilerstraße.

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