Die aktuell geltende Corona-Verordnung tritt heute außer Kraft. Daher hat die saarländische Landesregierung eine ab heute, 03.September gültige neue Verordnung beschlossen. Diese ist bis zum 16. September gültig. Trotz der steigenden Inzidenzen, wurden nur kleinere Veränderungen beschlossen. Unter anderem wurden Änderungen bei den Versammlungen und bei Regelungen für Pflegeschulen vorgenommen. Zusätzlich hat das Saarland auch die Verordnung zu den Hygienekonzepten der Schwimmbäder angepasst.
Durch die kleinen Anpassungen der Corona-Verordnung sind nun auch sogenannte mobile Versammlungen möglich – Demonstrantinnen und Demonstranten können sich also beispielweise von einem Ort zum nächsten bewegen. Bislang mussten Versammlungen an einem festen Ort oder als Standkundgebung stattfinden. Nur in Ausnahme-fällen konnten die zuständigen Ortspolizeibehörden Abweichungen zulassen. Die Änderungen bezüglich der Regelungen für Pflegeschulen beinhalten, dass der Präsenzunterricht in den saarländischen Pflegeschulen nicht mehr an die aktuelle Corona-Inzidenz gebunden ist. Damit reagiert die Landesregierung auf die wachsende Impfquote in der saarländischen Bevölkerung. Zudem können Pflegeschülerinnen und -schüler, die sich aufgrund eines Kontaktes zu einer infizierten Person in Quarantäne befinden an Prüfungen teilnehmen. Dafür benötigen sie einen tagesaktuellen, von der Pflegeschule durchgeführten, negativen Schnelltest.
Bezüglich der Hygienekonzepte in Schwimmbädern ändert sich, dass Duschräume nun unabhängig von Haushalt oder familiärem Bezugskreis mit bis zu fünf Personen genutzt werden können . Selbstverständlich ist dabei der gültige Mindestabstand einzuhalten.