Das Landgericht Saarbrücken hat einen 19-jährigen Mann, der einen Polizeibeamten erschossen hatte, vom Mordvorwurf freigesprochen. Ahmet G. wurde stattdessen wegen besonders schweren Raubes verurteilt und in eine forensische psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Der junge Mann hatte im August 2025 in Völklingen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr mit mehreren Schüssen getötet.
Die Vorsitzende Richterin Jennifer Klingelhöfer begründete das Urteil mit der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten während der Tat. „Die Angst hatte sein Denken übernommen“, erklärte sie. Das Gericht folgte damit der Einschätzung eines Sachverständigen, der bei dem 19-Jährigen eine schizophrene Erkrankung diagnostiziert und ihm eingeschränkte Schuldfähigkeit bescheinigt hatte.
Der tragische Vorfall ereignete sich nach einem Tankstellenraub. Bei der anschließenden Verfolgung durch die Polizei griff der Täter die Beamten zunächst mit einem Buttermesser an. Dabei gelang es ihm, einem Polizeianwärter die Dienstwaffe zu entreißen. Mit dieser Waffe gab er nach Angaben der Anklage sechs Schüsse auf Simon Bohr ab, wobei die Richterin von mindestens drei Schüssen sprach. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht eingeräumt.
Während des Prozesses schilderte der 19-Jährige seine psychischen Probleme. Er berichtete von Mobbing-Erfahrungen, Selbstzweifeln und Ängsten vor Sirenen sowie Menschenansammlungen. „Ich hatte oft schlechte Laune“, sagte er aus. Seit 2023 befand er sich in neurologischer Behandlung. Zur Tatzeit hatte er allerdings Medikamente eingenommen, die ihm während eines Türkei-Urlaubs verschrieben worden waren. Ein Psychiater der Justizvollzugsanstalt bestätigte Halluzinationen und Wahnvorstellungen bei dem Angeklagten.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord aus Mordlust plädiert und eine Jugendstrafe von 13 Jahren gefordert. Das Urteil stieß bei Polizeivertretern auf scharfe Kritik. Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, zeigte sich fassungslos: „Faktisch ist es ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen. Die Signalwirkung, die dieses Urteil hat, ist fatal.“
Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, äußerte sich ebenfalls bestürzt: „Mir stockt der Atem bei einem solchen Urteilsspruch und ich bin in Gedanken bei den Hinterbliebenen unseres Kollegen. Sie werden sich vom Rechtsstaat allein gelassen vorkommen und ich kann das gut nachvollziehen.“ Er kritisierte die Argumentation des Gerichts als nicht nachvollziehbar.
Die Landespolizeidirektion reagierte zurückhaltender auf das Urteil. In einer offiziellen Stellungnahme betonte die Behördenleitung ihr Mitgefühl für die Familie und Angehörigen des getöteten Beamten. Gleichzeitig verwies sie auf das Vertrauen in die unabhängige Gerichtsentscheidung: „Das Urteil ist das Ergebnis eines rechtsstaatlichen Verfahrens, das mit großer Sorgfalt, unter umfassender Prüfung aller Beweise und unter Wahrung der Rechte aller Beteiligten geführt wurde.“
Als Nebenklägerin war Selina Bohr, die Witwe des erschossenen Polizisten, am Prozess beteiligt. Sie verfolgte die Verhandlung im Gerichtssaal, verließ jedoch während des rechtsmedizinischen Gutachtens ihren Platz.



