Das saarländische Sozialministerium und die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Kommunale Frauenbeauftragte rufen zu erhöhter Wachsamkeit während der Faschingszeit auf. Im Rahmen der Initiative „Mich kriegst du nicht KO! – Gemeinsam stark gegen K.O.-Tropfen“ sollen Feiernde über die Risiken durch bewusstseinsverändernde Substanzen aufgeklärt werden.
„Wir wünschen allen Saarländerinnen und Saarländer sowie allen Gästen ausgelassene und fröhliche Faschingstage. Bleiben Sie dennoch wachsam, wenn Ihnen offene Getränke angeboten werden und achten Sie auch auf Freundinnen, Freunde und Bekannte. Gemeinsam sind wir stark – auch in Bezug auf K.O.-Tropfen!“, mahnt Frauenstaatssekretärin Bettina Altesleben. Die Substanzen seien besonders tückisch, da sie in Getränken weder zu schmecken noch zu riechen seien. Sie machten Betroffene wehrlos und manipulierbar. Häufig würden sie eingesetzt, um Sexualdelikte zu ermöglichen. Besonders betroffen seien junge Menschen, insbesondere Mädchen und Frauen.
Ein weiteres Problem stelle die Hemmschwelle dar, sich nach einem Vorfall Hilfe zu suchen. Gedächtnislücken führten zu Unsicherheit über die tatsächlichen Geschehnisse. Zudem werde Betroffenen häufig übermäßiger Alkoholkonsum unterstellt. „Es ist erschreckend, wie viele Menschen mit K.O.-Tropfen schon Erfahrung gemacht haben. Deshalb wird die LAG Kommunale Frauenbeauftragte weiter zu diesem Thema präsent sein, um zu sensibilisieren“, erklärt Margret Schmidt, Sprecherin der LAG.
Während der närrischen Tage werden Informationsteams an verschiedenen Orten im Saarland präsent sein: Am 12. Februar ab 14.30 Uhr im Innenhof des Saarbrücker Rathauses, am 13. Februar ab 13 Uhr in der Saarlouiser Altstadt und ab 20 Uhr bei der Ü60-Party in der Püttlinger Stadthalle. Am 14. Februar begleiten die Teams ab 15.11 Uhr den Merziger Faschingsumzug und am Rosenmontag, 16. Februar, sind sie ab 11.11 Uhr bei der Party auf dem Homburger Marktplatz anzutreffen.
Bei Verdacht auf eine Verabreichung von K.O.-Tropfen raten die Verantwortlichen dringend zu medizinischer Hilfe. Warnzeichen seien enthemmtes Auftreten, Verwirrung, Wahrnehmungsstörungen oder Willensverlust. Die Kombination mit Alkohol oder eine Überdosis könne lebensgefährlich sein. Die Substanzen ließen sich bis zu zwölf Stunden im Urin und bis zu sechs Stunden im Blut nachweisen. Für Opfer sexueller Gewalt bestehe die Möglichkeit einer vertraulichen Spurensicherung, auch ohne sofortige Anzeigenerstattung. Weitere Informationen finden Betroffene unter www.spuren-sichern.de.


