Doppelweck und Schwenken sind jetzt offiziell Kulturerbe

Das saarländische Kultusministerium hat am Dienstag sechs weitere Traditionen und Bräuche in das Landesverzeichnis für immaterielles Kulturerbe aufgenommen. Zu den neuen Einträgen gehören der Doppelweck, das Schwenken, das Lehnenausrufen in Saarhölzbach, der Lauf des Erbsenrades in Wadrill, das deutsch-türkische Tulpenfest in Homburg sowie die Barbarafeiern. Die Entscheidung traf eine Fachjury, wie das Ministerium mitteilte.

Das Landesverzeichnis besteht seit 2022 und umfasste bisher bereits den Viez, die saarländische Faasend und die Gehöferschaft Wadrill. Mit den sechs Neuzugängen wächst die Liste der anerkannten Kulturgüter deutlich. Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) betonte: „Wenig steht so sehr für die Lebensart in unserer Genussregion Saarland wie das Schwenken.“ Die charakteristische Art des Grillens über Buchenholz prägt seit Generationen die Esskultur im Saarland. Der Doppelweck, eine typische Brötchenkombination, ist ebenfalls fest in der regionalen Tradition verankert.

Vier der Kulturgüter hat die Jury zusätzlich für die Aufnahme in das Bundesverzeichnis vorgeschlagen: das Schwenken, das Lehnenausrufen, die Barbarafeiern sowie die Bergmusik, die bereits vor zwei Jahren ins Landesverzeichnis eingegangen war. Die endgültige Entscheidung über die bundesweite Anerkennung trifft die Deutsche Unesco-Kommission im April 2027. Kultusministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) würdigte die Bedeutung der Traditionen: „Als Bergmannstochter weiß ich, wie sehr Traditionen Halt geben und Gemeinschaft stiften. Immaterielles Kulturerbe ist gelebte Erinnerung und Zukunft zugleich.“

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