Die zum Jahresbeginn gegründete Pfarrei Heiliger Wendelin in St. Wendel steht vor ihrer ersten Pfarrgemeinderatswahl. Nachdem Bischof Dr. Stephan Ackermann am 1. Januar 2026 die sechs bisher selbstständigen Kirchengemeinden der Pfarreiengemeinschaft St. Wendel zu einer einzigen Pfarrei zusammengeschlossen hat, werden nun die notwendigen Leitungsgremien neu besetzt.
Die Wahlen finden am 7. und 8. Februar unter dem Leitspruch „Herausgerufen“ statt. Insgesamt 22 Bewerberinnen und Bewerber – zehn Frauen und zwölf Männer – stellen sich für die zwölf zu vergebenden Mandate zur Verfügung. Jeder der sechs Wahlbezirke, die den früheren eigenständigen Pfarreien entsprechen, wird mit jeweils zwei Mitgliedern im neuen Gremium vertreten sein.
Wahlberechtigte Katholiken, die per Briefwahl abstimmen möchten, müssen ihren Antrag bis zum 6. Februar 2026 stellen. Die entsprechenden Kontaktpersonen sind im aktuellen Pfarrbrief Nr. 1/2026 aufgeführt. Alternativ können Briefwahlunterlagen auch direkt im Pfarrbüro an der Basilika beantragt werden.
Dekan Klaus Leist und Wahlbeauftragter Stefan Schumacher appellieren an alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder, sich an der Abstimmung zu beteiligen. Sie betonen, dass dieses demokratische Wahlverfahren seit Jahrzehnten fester Bestandteil der katholischen Kirchenstruktur sei und Gemeindemitgliedern ermögliche, aktiv an der Leitung ihrer Pfarrei mitzuwirken.
Nach der Wahl wird das neu gewählte Gremium unmittelbar bis zu sechs weitere Mitglieder hinzuwählen können. Die konstituierende Sitzung mit der Vorstandswahl ist für den 11. März 2026 angesetzt. Der Leitende Pfarrer gehört dem Vorstand als geborenes Mitglied an.
Im Anschluss bereitet der Pfarrgemeinderat die Wahl des Verwaltungsrates vor. Die Gemeinde wird dabei um Kandidatenvorschläge gebeten. Entsprechend der Mitgliederzahl der Pfarrei Heiliger Wendelin werden acht Personen in geheimer Wahl bestimmt, die gemeinsam mit dem Leitenden Pfarrer als Vorsitzendem für die Finanzen und Immobilien der neuen Großpfarrei verantwortlich zeichnen werden. Dieser Wahlprozess muss gemäß der bistümlichen Wahlordnung bis Ende April 2026 abgeschlossen sein. Bis zur Bildung des neuen Verwaltungsrates trägt der Leitende Pfarrer kraft bischöflicher Ernennung die alleinige Verantwortung.
Der künftige Verwaltungsrat kann nach den Vorgaben der Kirchenvermögensverwaltungsordnung (KVVG) für die einzelnen Kirchengemeindebezirke Verwaltungsteams einsetzen. Deren konkrete Aufgaben werden in einer Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Detaillierte Informationen zur Wahl und zu den Kandidatinnen und Kandidaten finden sich im aktuellen Pfarrbrief sowie auf der Internetseite der Pfarrei unter www.pg-wnd.de.



