Im Saarland häufen sich derzeit gefälschte E-Mails, die Unternehmer in die Falle locken sollen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Saarland und das saarländische Finanzministerium schlagen Alarm und geben Tipps, wie sich die Fälschungen entlarven lassen.
Die Cyberkriminellen geben sich als offizielle Stellen aus, etwa als Bundeszentralamt für Steuern. In den Nachrichten behaupten sie, die Empfänger hätten ihre gesetzlichen Offenlegungspflichten nach Paragraph 325 des Handelsgesetzbuchs nicht erfüllt oder Umsatzmeldungen versäumt. Die Betrüger wollen ihre Opfer dazu bringen, vertrauliche Informationen preiszugeben oder Geld zu überweisen.
Das Finanz- und Wissenschaftsministerium sowie die IHK betonen, dass echte Behörden niemals per E-Mail dringliche Zahlungen einfordern oder zur Eingabe sensibler Daten auffordern würden. Auch Links zu externen Seiten würden offizielle Stellen nicht verschicken. Unternehmer sollten skeptisch sein und verdächtige Nachrichten ignorieren.
Die gefälschten Mails lassen sich an mehreren Merkmalen erkennen: Sie drohen mit angeblichen Strafen wegen nicht erfolgter Offenlegungen und setzen die Empfänger mit Formulierungen wie „letzte Frist“ oder „sofort handeln“ unter Druck. Die geforderten Überweisungen sollen auf ausländische Konten erfolgen. Die Absenderadressen ähneln zwar offiziellen Domains, sind aber nicht identisch. Als Kontakt wird höchstens eine Mobilfunknummer genannt, konkrete Ansprechpartner fehlen.
Betroffene Unternehmen sollten auf keinen Fall Anhänge öffnen oder auf Links klicken. Auch Zahlungen oder die Übermittlung von Daten sind tabu. Stattdessen empfehlen die Behörden, die E-Mail-Adresse des Absenders genau zu überprüfen. Im Zweifelsfall sollten Unternehmer über offizielle Kanäle Kontakt zu den genannten Behörden aufnehmen und nachfragen, ob die Nachricht echt ist. Verdachtsfälle sollten gemeldet werden, damit andere Firmen rechtzeitig gewarnt werden können.
Sowohl das saarländische Finanzministerium als auch die IHK bieten auf ihren Internetseiten zusätzliche Informationen zum Schutz vor solchen Betrugsversuchen an. Bei Fragen stehen beide Institutionen den Unternehmen beratend zur Verfügung.




