Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat am 9. Oktober 2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zum Dollberg 22a“ der Gemeinde Nonnweiler für unwirksam erklärt. In dem 67-seitigen Urteil (AZ. 2 C 107/24) stellte das Gericht mehrere schwerwiegende Rechtsverstöße fest. Der Gemeinderat Nonnweiler hatte den Plan am 18. April 2024 mit den Stimmen der damaligen SPD-Mehrheitsfraktion beschlossen. CDU-Fraktion und Freie Wähler stimmten dagegen.
Im Zentrum der gerichtlichen Kritik steht Jan Kohlhaas, der damalige Vorsitzende der SPD-Mehrheitsfraktion. Er hätte nach Auffassung des Gerichts nicht an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen dürfen, da sein Vater das betroffene Waldgrundstück als Bauland verkauft hatte. Die CDU-Fraktion hatte zu Beginn der Gemeinderatssitzung auf diesen Interessenskonflikt hingewiesen und die Feststellung der Befangenheit beantragt. Bürgermeister Dr. Franz Josef Barth ermöglichte jedoch keine Abstimmung des Gemeinderats über diese Befangenheit.
Bei dem verkauften Areal handelte es sich um eine 7.500 Quadratmeter große Waldfläche östlich der Europäischen Akademie Otzenhausen mit hundertjährigen Eichen und Buchen. Das Grundstück wurde Anfang 2020 ohne artenschutzrechtliche Prüfung und ohne Rodungsgenehmigung fast vollständig kahlgeschlagen. Das Gericht stellte fest, dass die Fläche trotz des illegalen Kahlschlags rechtlich Wald geblieben sei. Eine Umwandlung von Wald in Bauland sei nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, die hier nicht vorlagen.
Das Oberverwaltungsgericht bewertete den Bebauungsplan als unzulässige Gefälligkeitsplanung. Eine städtebauliche Rechtfertigung oder eine dem Allgemeinwohl dienende Zielsetzung fehle. Das einzige Motiv der Gemeinde sei die Befriedigung des Interesses des Eigentümers gewesen, sein Grundstück bebauen zu dürfen. Die Verwaltung habe in ihrer Beschlussvorlage fälschlicherweise behauptet, es handle sich um ein „erschlossenes Wohngrundstück“, obwohl es eine kahlgeschlagene Waldfläche im Außenbereich war.
Weitere Mängel sah das Gericht darin, dass der Bebauungsplan vermutlich nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde, wie es das Baugesetzbuch vorschreibt. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans sei nicht durchgeführt worden. Die Gemeinde hatte die Einwände des Landesamtes für Umweltschutz, der Obersten Landesbaubehörde und des Umweltministeriums ignoriert.
Als Folge des Urteils muss die Gemeinde Nonnweiler die kompletten Prozesskosten übernehmen. Der Bürgermeister hatte sich von einer deutschlandweit renommierten Anwaltskanzlei für Verwaltungsrecht vertreten lassen.



