Scheckkarten-Führerscheine müssen getauscht werden – Führerscheinjahrgänge 1999–2001 betroffen

Die deutschlandweit größte Führerschein-Tauschaktion geht in die nächste Phase. Bis spätestens 19. Januar 2026 müssen nun auch erste Scheckkarten-Führerscheine ersetzt werden. Betroffen sind alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.

Ziel der Maßnahme ist die Einführung eines einheitlichen, EU-weit fälschungssicheren Führerscheindokuments. Der Umtausch erfolgt in mehreren Etappen. Bis Anfang 2025 waren bereits die alten Papierführerscheine umzutauschen – mit Ausnahme jener von Personen, die vor 1953 geboren wurden.

In den kommenden Jahren geht es nun mit den Scheckkarten-Führerscheinen weiter, die zwischen 1991 und 2013 ausgestellt wurden. Die nächste Frist betrifft die Jahrgänge 2002 bis 2004 – hier endet die Umtauschpflicht am 19. Januar 2027.

Diese Fristen gelten für den Umtausch:

  • 1999–2001: bis 19.01.2026

  • 2002–2004: bis 19.01.2027

  • 2005–2007: bis 19.01.2028

  • 2008: bis 19.01.2029

  • 2009: bis 19.01.2030

  • 2010: bis 19.01.2031

  • 2011: bis 19.01.2032

  • 2012–18.01.2013: bis 19.01.2033

Wer nach dem 18. Januar 2013 einen neuen Scheckkartenführerschein erhalten hat, muss diesen nicht erneut umtauschen – sofern er weiterhin gültig ist.

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