Schuldig im Kirchengericht

Wegen Missbrauch: Freisener Pfarrer wird aus Klerikerstand entlassen

Ein Kirchengericht der Erzdiözese Köln hat einen ehemaligen Pfarrer aus Freisen des sexuellen Missbrauchs von fünf Personen für schuldig befunden. Die Pressestellen der (Erz-)Bistümer Köln und Trier gaben am 23. November bekannt, dass das Gericht als Strafe die Entlassung aus dem Klerikerstand verhängt hat.

Seit März 2018 führte das Kirchengericht der Erzdiözese Köln einen kirchlichen Strafprozess gegen den früheren Pfarrer. Eine vorhergehende kirchenrechtliche Voruntersuchung des Bistums Trier hatte den Verdacht erhärtet. Im Urteil wurden alle Anklagepunkte bestätigt. Neben den fünf offiziellen Fällen erkennt das Bistum Trier weitere Personen als Betroffene an. Einige Fälle wurden nicht verfolgt, da sie entweder das kirchliche Schutzalter überschritten hatten, die staatsanwaltlichen Ermittlungen keinen ausreichenden Tatnachweis erbrachten, oder die Ergebnisse dieser Ermittlungen nicht rechtzeitig für das kirchliche Verfahren vorlagen.

Bischof Dr. Stephan Ackermann äußerte Erleichterung über den Abschluss des Verfahrens und betonte das Leid der Betroffenen. Er bot persönliche Gespräche mit den Betroffenen an und verwies auf Fehler im Umgang mit dem Fall. Der Fall wird auch in der unabhängigen Aufarbeitung im Bistum Trier berücksichtigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Priester hat die Möglichkeit, Einspruch beim römischen Dikasterium für die Glaubenslehre einzulegen. Betroffene Personen, das Pastoralteam und die Gremienvorstände der ehemaligen Pfarrei wurden über das Urteil informiert.

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