St. Wendel. Ist eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung notwendig? Oder eine Vorsorgevollmacht? Ist die „alte“ Vollmacht noch gültig? Reicht die Unterschrift von Zeugen? Muss ein Notar aufgesucht werden?
Antworten auf diese und andere Fragen rund um die Vorsorge liefern die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde des Landkreises St. Wendel während eines kostenfreien Vortrag am Donnerstag, 12. März, 18 Uhr, im großen Sitzungssaal der Landratsamtes St. Wendel, Mommstraße 25.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt; Anmeldung unter: Tel. (06851) 8015211 oder 8015210.





