Nonnweiler: Sicherheitsschloss schützt nicht vor Vollstreckung eines Haftbefehls

Symbolbild

Nonnweiler. Am Donnerstag, dem 11.01.2019, wurde durch die Polizeiinspektion Nordsaarland ein Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Mann vollstreckt. Der Mann hatte die geforderte Geldstrafe nicht gezahlt und sollte einer Justizvollzugsanstalt zugeführt werden.

Da er die Wohnungstür nicht öffnete, wurde ein Schlüsseldienst hinzugezogen. Wie sich herausstellte, war zuvor das Schloss der Tür gegen ein Sicherheitsschloss ausgetauscht worden. Dementsprechend schwierig gestaltete sich die Öffnung. Erst als der Einsatz einer Säge unmittelbar bevor stand, wurde geöffnet.

Bei der anschließenden Vollstreckung des Haftbefehles, wurden durch die Beamten zwei  selbstgebaute Gewehre, eine größere Armbrust und eine geringe Menge an Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt.

Entsprechende Strafanzeigen wurden gegen die Person eingeleitet.

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