Sportminister Klaus Bouillon unterstützt mit über 97.000 Euro die Erneuerung von fünf Hammerwurfanlagen

Klaus Bouillon (Foto: Innenministerium)

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat mit der Bewilligung von fünf Bedarfszuweisungen eine Gesamtfördersumme von insgesamt 97.371 Euro in den Kommunen bewirkt. Dadurch konnte die Erneuerung von mehreren Hammerwurfanlagen gefördert werden, um angemessene Nutzungs-, Trainings- und Wettkampfbedingungen zu schaffen und den Leichtathletik-Standort Saarland insgesamt zu stärken.

Sportminister Bouillon: „Ich freue mich sehr, dass ich für die Sportlerinnen und Sportler bessere Bedingungen schaffen konnte! Dank der finanziellen Hilfen wird der saarländische Sportgeist gefördert und die Vereine vor Ort unterstützt.“ Bedarfszuweisungen dienen insbesondere der Förderung von kommunalen Bauwerken, die ertüchtigt und aufgewertet werden müssen.

Mit dieser finanziellen Hilfeleistung soll der hohe Investitions- und Sanierungsstau in den saarländischen Kommunen verringert werden. Im Einzelnen schlüsseln sich die bewilligten Bedarfszuweisungen für die Hammerwurfanlagen bisher nach Landkreisen wie folgt auf:

  • Regionalverband Saarbrücken – Erneuerung Hammerwurfanlage Mellinsportplatz Sulzbach – 21.420 €
  • Kreisstadt St. Wendel – Erneuerung Schutzgitteranlage und Sicherheitsnetz Hammerwurfanlage Sportzentrum St. Wendel – 18.151 €
  • Kreisstadt Saarlouis – Bau einer Hammer- und Diskuswurfanlage In den Fliesen Saarlouis – 10.800 €
  • Gemeinde Rehlingen Siersburg – Erneuerung Hammerwurfanlage Rehlingen – 15.000 €
  • Kreisstadt Merzig – Erneuerung Hammerwurfanlage Blättelbornstadion Merzig – 32.000 €

Nach Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten der Durchführung der Maßnahmen auf 97.371 Euro brutto.

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