Die saarländische Landesregierung hat eine neue „Förderrichtlinie für Inklusion und Barrierefreiheit“ (FIB) auf den Weg gebracht. Insgesamt zwei Millionen Euro stehen bis Ende 2027 zur Verfügung, um inklusive Vorhaben unterschiedlichster Art im Land zu unterstützen. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Sozialminister Magnus Jung betonte die Bedeutung des neuen Förderprogramms: „Für die saarländische Landesregierung bedeutet Inklusion weit mehr als gesetzliche Verpflichtung – sie ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit unserer neue Förderrichtlinie kommen wir diesem Ziel einen Schritt näher. Bis Ende 2027 stehen für inklusive Projekte unterschiedlichster Art zwei Millionen Euro zur Verfügung.“ Die Fördermittel unterstreichen damit die Ziele des Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetzes (SBGG), die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe weiter zu stärken.
Das Spektrum förderfähiger Projekte ist breit gefächert. Unterstützt werden können unter anderem Veranstaltungen mit inklusivem Charakter, Organisationen, Vereine und Verbände, die zur Inklusion und Bewusstseinsbildung beitragen, sowie die Schaffung inklusiver Sozialräume in Kommunen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Auch bauliche Maßnahmen in Bestandsgebäuden, die Barrieren verringern oder beseitigen, sowie wissenschaftliche Begleitung und Forschung zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft fallen unter die Förderrichtlinie.
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse, anerkannte Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie gemeinnützige Organisationen, Vereine und Stiftungen. Auch Start-ups, soziale Unternehmen, Einrichtungen und sonstige private Träger können Fördermittel beantragen. Der Eigenanteil beträgt jeweils zehn Prozent. Weitere Informationen zur Antragstellung finden sich unter www.saarland.de/behindertenpolitik.




