Tholey: Stahlunternehmen Hans Zewe meldet Insolvenz in Eigenverwaltung an

Das saarländische Stahlhandels- und Stahlverarbeitungsunternehmen Hans Zewe GmbH befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Saarbrücken hat einem entsprechenden Antrag des mittelständischen Unternehmens stattgegeben und das Verfahren am 9. September 2026 angeordnet. Betroffen sind rund 130 Beschäftigte. Der Geschäftsbetrieb soll während der Sanierung uneingeschränkt weiterlaufen.

Hintergrund des Verfahrens ist nach Angaben des Unternehmens die schwierige gesamtwirtschaftliche Lage. Insbesondere gestiegene Produktions- und Materialkosten hätten die wirtschaftliche Situation belastet. Darüber hinaus sei eine finanzielle Neuaufstellung notwendig geworden.

Bereits in den vergangenen Monaten hatte die Hans Zewe GmbH versucht, ihre wirtschaftliche Lage durch Einsparungen und zusätzliche Aufträge zu verbessern. Ziel war es, Kosten zu senken und durch Neugeschäft höhere Umsätze zu erzielen.

Die erforderlichen Einsparungen hätten sich jedoch ohne ein gerichtliches Sanierungsverfahren nicht im notwendigen Umfang umsetzen lassen.

Gehälter der 130 Beschäftigten zunächst gesichert

Die Geschäftsführung informierte die rund 130 Mitarbeiter im Rahmen einer Betriebsversammlung über die aktuelle Situation und die weiteren Schritte.

Für die Monate September, Oktober und November 2026 sind die Gehälter nach Unternehmensangaben durch das Insolvenzgeld abgesichert.

Auch über diesen Zeitraum hinaus ist der Erhalt der Arbeitsplätze geplant. Eine Garantie für sämtliche Stellen ist damit allerdings noch nicht verbunden. Entscheidend wird sein, ob die wirtschaftliche Neuaufstellung gelingt.

Die beiden Geschäftsführer betonen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit fortsetzt:

„Die Chancen und Möglichkeiten, die das Verfahren in Eigenverwaltung bietet, wollen wir nutzen, um die Unternehmung für die aktuellen und künftigen Herausforderungen bestens zu wappnen. Durch die Fortführung des Geschäftsbetriebes sind wir auch weiterhin ein zuverlässiger Partner für unsere Kunden“

Geschäftsführung bleibt weiterhin im Amt

Anders als bei einem regulären Insolvenzverfahren bleibt die Geschäftsführung bei einer Eigenverwaltung für die Leitung des Unternehmens verantwortlich. Die Sanierung erfolgt unter gerichtlicher Aufsicht und wird von einem Sachwalter begleitet.

Für die Hans Zewe GmbH wurde Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth von der Kanzlei Abel & Kollegen als Generalhandlungsbevollmächtigter hinzugezogen. Er unterstützt die Geschäftsführung bei der Restrukturierung.

Zum vorläufigen Sachwalter bestellte das Amtsgericht Rechtsanwalt Dr. Dennis Blank von der Saarbrücker Kanzlei BLANK + Partner. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, das Verfahren im Interesse der Gläubiger zu begleiten und zu überwachen.

Unternehmen will sich wirtschaftlich neu aufstellen

Das Verfahren soll der Hans Zewe GmbH ermöglichen, ihre Kostenstrukturen anzupassen und sich langfristig wieder wirtschaftlich stabil aufzustellen.

Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth erläutert die Möglichkeiten der Eigenverwaltung:

„Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren zum Erhalt von Unternehmen bei gleichzeitig bestmöglicher Gläubigerbefriedigung. Mit den damit gegebenen Sanierungswerkzeugen können sich Unternehmen in schwierigen Situationen restrukturieren. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und führt die Restrukturierung unter Aufsicht des Gerichts und eines Sachwalters selbstständig durch. Das Verfahren erlaubt die erfolgreiche Neuaufstellung während der uneingeschränkten Fortführung des Geschäftsbetriebs.“

Für Kunden und Geschäftspartner bedeutet dies nach Angaben des Unternehmens, dass der laufende Betrieb zunächst ohne Einschränkungen fortgesetzt wird. Die Geschäftsführung will bestehende Geschäftsbeziehungen aufrechterhalten und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine dauerhafte Sanierung schaffen.

Zwei spezialisierte Kanzleien begleiten die Sanierung

Mit der rechtlichen Begleitung sind zwei auf wirtschaftliche Krisensituationen spezialisierte Kanzleien befasst.

Die Kanzlei Abel & Kollegen Rechtsanwälte PartGmbB ist bundesweit unter anderem im Wirtschafts-, Insolvenz- und Restrukturierungsrecht tätig. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Sanierung und Neuaufstellung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth wird zudem an verschiedenen Gerichten als Insolvenzverwalter und Sachwalter bestellt.

Die Saarbrücker Kanzlei BLANK + Partner Rechtsanwälte mbB arbeitet insbesondere im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht sowie in der Restrukturierung und Insolvenzverwaltung. Die Rechtsanwälte Michael J. W. Blank und Dr. Dennis Blank werden regelmäßig von Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter beziehungsweise Sachwalter eingesetzt.

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