Bürgerinitiative wirft Stadtverwaltung mangelnde Transparenz bei Sitzung zum Missionshaus vor

Foto: Kreisstadt St. Wendel / Josef Bonenberger

Die Bürgerinitiative „Missionshaus – Zukunft mit Weitblick“ hat sich mit einer formellen Beschwerde an die Kommunalaufsicht des Saarlandes gewandt. Anlass ist die öffentliche Stadtratssitzung vom 1. Oktober 2026 im Kulturzentrum Alsfassen in St. Wendel. Die Initiative sieht den Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt und kritisiert mehrere Punkte rund um Ablauf und Vorbereitung der Sitzung.

Kern der Kritik ist der Umgang mit dem städtebaulichen Vertrag zum Missionshaus. Laut der Bürgerinitiative wurde die Tagesordnung erst rund eineinhalb Tage vor dem Sitzungstermin öffentlich bekannt gemacht. Zudem habe es keinen eigenen Tagesordnungspunkt für die Beratung des städtebaulichen Vertrages gegeben. Stattdessen sei das Thema unter dem allgemeinen Punkt „Mitteilungen und Anfragen“ behandelt worden – obwohl die Diskussion darüber nach Angaben der Initiative mehr als eine Stunde gedauert und damit über 90 Prozent des öffentlichen Sitzungsteils eingenommen habe. Zwischenzeitlich sei die Sitzung sogar unterbrochen worden, damit sich die Fraktionen von CDU und ProWND hätten abstimmen können.

Darüber hinaus kritisiert die Initiative, dass der städtebauliche Vertrag offenbar im nicht öffentlichen Sitzungsteil zur Abstimmung gestellt werden sollte. Die SPD-Fraktion habe beantragt, diesen Punkt aus dem nicht öffentlichen Teil herauszunehmen. Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Herr Bund-Becker, habe dieses Vorgehen empfohlen. Er habe dies unter anderem damit begründet, dass ihm die Zeit gefehlt habe, sich ausreichend mit Änderungen des Vertrages auseinanderzusetzen, die offenbar erst nach der Bauausschusssitzung und kurzfristig vor der Stadtratssitzung hinzugefügt worden seien. Nach Wahrnehmung der Initiative sei die von den Antragstellern gewünschte Änderung der Tagesordnung von der Verwaltung jedoch nicht in der geforderten Weise berücksichtigt worden.

Die Bürgerinitiative bemängelt außerdem, dass ein Schreiben der Kommunalaufsicht während der Sitzung durch Bürgermeister Klär in einem „ausgesprochen leisen und teilweise schwer verständlichen Ton“ vorgetragen worden sei. Beschwerden aus dem Publikum seien nicht aufgegriffen worden. Für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sei es daher kaum möglich gewesen, die wesentlichen Inhalte nachzuvollziehen.

Insgesamt seien nur wenige Bürgerinnen und Bürger bei der Sitzung anwesend gewesen – was die Initiative auch auf die kurzfristige Bekanntmachung und die fehlende Ankündigung der tatsächlichen Beratungsgegenstände zurückführt. Zwar seien im Saal 30 bis 40 Stühle für Besucher bereitgestellt worden, doch die bloße Bereitstellung von Sitzplätzen könne eine rechtzeitige und inhaltlich konkrete Information nicht ersetzen.

Die Initiative fordert die Kommunalaufsicht auf, die Sitzung umfassend kommunalrechtlich zu prüfen. Dabei soll unter anderem geklärt werden, ob die kurzfristige Bekanntmachung der Tagesordnung ausreichend war, ob die umfangreiche Diskussion unter „Mitteilungen und Anfragen“ zulässig war, ob die geplante Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil rechtmäßig gewesen wäre und ob die kurzfristigen Vertragsänderungen mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Ratsarbeit vereinbar sind. Zudem bittet die Initiative um Prüfung, ob etwaige Beschlüsse zum städtebaulichen Vertrag von den geschilderten Vorgängen in ihrer Rechtmäßigkeit betroffen sein könnten und ob kommunalaufsichtliche Maßnahmen erforderlich sind.

Die Bürgerinitiative betont, es gehe ihr nicht um die Bewertung einzelner Fraktionen oder Ratsmitglieder, sondern um die Sicherstellung rechtsstaatlicher und demokratischer Verfahrensabläufe sowie die Wahrung der Rechte der Öffentlichkeit bei einem Vorhaben, das für viele Menschen in St. Wendel und darüber hinaus von großem Interesse sei.

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