St. Wendel: Missionshaus-Projekt erreicht mit Stadtratsbeschluss nächsten Meilenstein

Foto: Kreisstadt St. Wendel / Josef Bonenberger

Bei der geplanten Entwicklung des Missionshausareals in St. Wendel ist eine weitere wichtige Entscheidung gefallen. Der Stadtrat hat dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt. Nach langen und intensiven Verhandlungen ist damit eine wesentliche Grundlage für die weitere Entwicklung des historischen Gebäudekomplexes und des gesamten Areals geschaffen worden. Der Vertrag legt unter anderem fest, in welcher Reihenfolge die Entwicklung erfolgen soll und welche Verpflichtungen die SG Strukturholding GmbH dabei übernimmt.

Die CDU St. Wendel bezeichnet den Beschluss als wichtigen Meilenstein. Aus Sicht der Partei schafft die Vereinbarung vor allem Verbindlichkeit für die nächsten Schritte. Neben konkreten Verpflichtungen der SG Strukturholding GmbH sollen darin auch die Interessen der Kreisstadt vertraglich abgesichert werden.

Historisches Missionshaus soll zuerst entwickelt werden

Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung betrifft die Reihenfolge der geplanten Entwicklung. Das gemischt genutzte Quartier rund um das Missionshaus soll gegenüber dem eigentlichen Wohngebiet vorrangig entwickelt werden.

Damit soll vertraglich verhindert werden, dass zunächst das neue Wohngebiet entsteht und die weitere Entwicklung des historischen Missionshauses auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.

Sebastian Schorr, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion St. Wendel, erklärt:

„Nach einem langen Verfahren haben wir jetzt einen Vertrag, der klare Leitplanken für die weitere Entwicklung setzt. Entscheidend ist für uns: Der historische Bestand des Missionshauses bekommt Vorrang und damit eine echte Perspektive. Gleichzeitig sind Verantwortlichkeiten, Fristen und Sicherungsmechanismen klar geregelt. Genau diese Verbindlichkeit war uns während der gesamten Beratungen wichtig“

Vertrag regelt Hochwasser- und Starkregenschutz

Auch die Themen Hochwasser und Starkregen sind nach Angaben der CDU Bestandteil der Vereinbarungen. Dabei gilt die Vorgabe, dass sich die bestehende Situation durch die Entwicklung des Missionshausareals nicht verschlechtern darf.

Notwendige Maßnahmen zur Rückhaltung und geordneten Ableitung von Niederschlagswasser sowie weitere Schutzmaßnahmen werden dem Vorhabenträger zur Umsetzung und Finanzierung zugeordnet.

Darüber hinaus regelt der Vertrag nach Angaben der CDU Verantwortlichkeiten und Kosten für wesentliche Teile der Erschließung. Auch erforderliche Umwelt-, Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen sind Bestandteil der Vereinbarungen.

Zeyer sieht langfristige Perspektive für historischen Komplex

Für Alexander Zeyer, Vorsitzender des CDU-Stadtverbandes St. Wendel, hat die Entwicklung des Areals eine grundsätzliche Bedeutung für die Kreisstadt.

„Das Missionshaus gehört seit Generationen zu St. Wendel und ist weit mehr als eine Immobilie. Der Status quo kann diesen großen historischen Gebäudekomplex aber nicht dauerhaft erhalten. Deshalb braucht es neue Nutzungen, Investitionen und eine langfristige Perspektive. Wir haben uns über lange Zeit dafür eingesetzt, dass eine tragfähige Gesamtentwicklung möglich wird. Der heutige Beschluss ist dafür ein wichtiger Meilenstein.“

Die CDU unterstützt nach eigenen Angaben bereits seit mehreren Jahren grundsätzlich eine nachhaltige Weiterentwicklung des Missionshausareals.

Wohnen, Arbeiten, Bildung und Tourismus geplant

Vorgesehen ist eine gemischte Entwicklung des Geländes. Auf dem Areal sollen unterschiedliche Nutzungen aus den Bereichen Arbeiten, Bildung, Dienstleistungen, Tourismus und Wohnen miteinander verbunden werden.

Gleichzeitig soll der historische Gebäudebestand erhalten und saniert werden. Ziel ist es, für die bestehenden Gebäude neue Nutzungen zu finden und ihnen damit eine langfristige Perspektive zu geben.

Der städtebauliche Vertrag soll dabei sicherstellen, dass die Entwicklung des historischen Bestands nicht hinter dem geplanten Wohnungsbau zurücksteht.

Bebauungsplan soll im Dezember beraten werden

Mit der Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag ist das gesamte Verfahren allerdings noch nicht beendet. Als weiterer wichtiger Schritt steht der Bebauungsplan aus.

Beide Instrumente haben unterschiedliche Aufgaben: Der jetzt beschlossene Vertrag regelt konkrete Verpflichtungen bei der Umsetzung des Projektes. Der Bebauungsplan schafft dagegen den planungsrechtlichen Rahmen für die künftige Entwicklung.

Darin wird unter anderem festgelegt, welche Nutzungen auf dem Missionshausareal zulässig sind, an welchen Stellen gebaut werden darf und welchen Umfang die Bebauung haben kann. Außerdem enthält der Bebauungsplan städtebauliche und ökologische Vorgaben.

Nach aktuellem Stand soll der Bebauungsplan im Dezember abschließend beraten werden.

CDU: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit

Dass sich die Entwicklung des Missionshausareals bereits über einen längeren Zeitraum hinzieht, greifen Schorr und Zeyer in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf.

„Bei einem Projekt dieser Größenordnung hätten auch wir uns an manchen Stellen einen schnelleren Verlauf gewünscht. Gleichzeitig gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit. Entscheidend ist, dass die Vereinbarungen belastbar sind und die Interessen unserer Stadt dauerhaft abgesichert werden. Jetzt geht es darum, die nächsten Schritte konsequent weiterzugehen“, so Schorr und Zeyer abschließend.

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