Ein vierjähriges Kind ist auf dem Gelände des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach in das Spülrohr eines Drainageschachtes gestiegen und in rund drei Metern Tiefe stecken geblieben. Rund 30 Einsatzkräfte waren an der aufwendigen Rettungsaktion beteiligt. Schließlich musste das Rohr mit Hilfe eines Baggers freigelegt werden. Das Kind konnte augenscheinlich unverletzt gerettet werden.
Nach Angaben der Polizei ereignete sich der Vorfall in einem unbeobachteten Moment. Das vierjährige autistische Kind entfernte demnach die Kunststoffabdeckung des Spülrohrs eines Drainageschachtes und stieg mit den Füßen voran hinein.
Das Rohr hat lediglich einen Durchmesser von etwa 30 Zentimetern. In einer Tiefe von ungefähr drei Metern blieb das Kind darin stecken und konnte sich nicht mehr selbstständig befreien.
Mutter versucht sofort zu helfen
Die Mutter des Kindes hielt sich nach Angaben der Polizei lediglich etwa 30 Meter entfernt auf. Als sie bemerkte, was geschehen war, eilte sie ihrem Kind unmittelbar zu Hilfe.
Es gelang ihr jedoch nicht, den Vierjährigen aus dem engen Rohr zu befreien. Daraufhin wurde eine größere Rettungsaktion eingeleitet.
Insgesamt waren rund 30 Einsatzkräfte beteiligt. Vor Ort waren die Feuerwehr Sulzbach, die Berufsfeuerwehr Saarbrücken und die Feuerwehr Püttlingen. Außerdem waren Rettungswagen und Notarzt sowie ein Notfallseelsorger im Einsatz.
Bagger legt Rohr im Erdreich frei
Um an das in rund drei Metern Tiefe feststeckende Kind heranzukommen, musste das Erdreich rund um das Rohr abgetragen werden.
Dabei erhielten die Einsatzkräfte Unterstützung durch einen privat zur Verfügung gestellten Bagger der Firma Heller Baugesellschaft. Durch die Aushubarbeiten konnte das Rohr schließlich freigelegt werden.
Anschließend gelang es den Einsatzkräften, den Vierjährigen aus seiner Lage zu befreien. Nach dem ersten Eindruck blieb das Kind unverletzt.
Vorsorglich wurde es dennoch in das Klinikum Winterberg gebracht. Dort sollte insbesondere abgeklärt werden, ob möglicherweise innere Verletzungen vorliegen.
Weitere Angaben zum Gesundheitszustand des Kindes oder zur Dauer der Rettungsaktion liegen in der Mitteilung der Polizei nicht vor.




