Nach dem Tumult im Freibad St. Wendel haben sich zahlreiche Leser bei WNDN erkundigt, welche Nationalität die tatverdächtigen Jugendlichen haben. Auf Nachfrage erklärte die Polizei, dass sie diese Information grundsätzlich nicht veröffentlicht.
In ihrer Stellungnahme verweist die Polizei auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, des Datenschutzes sowie auf Ziffer 12 des Pressekodex. Demnach werde die Staatsangehörigkeit einer tatverdächtigen Person grundsätzlich nicht genannt, sofern sie für das Verständnis der Tat, eine Fahndung oder die Einschätzung einer konkreten Gefahrenlage nicht von Bedeutung sei.
Weiter heißt es: „Ziel unserer polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit ist es, objektiv über relevante Sachverhalte zu informieren und zugleich die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten zu wahren.“
Die Polizei begründet ihre Praxis außerdem damit, dass die Nennung der Staatsangehörigkeit zu pauschalen Rückschlüssen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen führen könne. Deshalb werde sie nur veröffentlicht, wenn ein unmittelbarer sachlicher Zusammenhang mit dem Ereignis bestehe oder die Information für die Bevölkerung einen konkreten Mehrwert biete.
Für den Vorfall im Freibad St. Wendel sieht die Polizei diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Wörtlich heißt es abschließend: „Dies ist vorliegend nicht der Fall.“
Hintergrund ist eine Auseinandersetzung am Freitagabend im Freibad St. Wendel (wir berichteten). Nach Angaben der Polizei war einem 16-jährigen Badegast aus Nohfelden wegen eines Verstoßes gegen die Baderegeln ein Hausverbot erteilt worden. Im Anschluss kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der zwei Bademeister leicht verletzt wurden. Gegen den Jugendlichen wird wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs und der Körperverletzung ermittelt.
WNDN bittet alle Leserinnen und Leser, die Diskussion in den sozialen Netzwerken sachlich und respektvoll zu führen. Beleidigungen, Pauschalisierungen oder hetzerische Kommentare tragen nicht zu einer konstruktiven Debatte bei.




