Saarländische CDU kritisiert SPD-Regierung – Taskforce-Antrag wurde abgelehnt

Die CDU-Landtagsfraktion im Saarland dringt seit Monaten darauf, straffällig gewordene vollziehbar ausreisepflichtige Personen bei Rückführungen konsequent zu priorisieren. Mit parlamentarischen Anfragen, Beratungen in den Ausschüssen und einem eigenen Landtagsantrag machte die Fraktion das Thema wiederholt zur Sprache. Die aktuelle Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan greift aus Sicht der CDU zu kurz, da sie sich auf einzelne Herkunftsländer beschränke. Entscheidend sei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern ob jemand ausreisepflichtig ist und Straftaten begangen hat.

„Für uns gilt ein klarer Grundsatz: Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss Deutschland grundsätzlich verlassen, sofern keine rechtlichen oder tatsächlichen Abschiebungshindernisse entgegenstehen. Bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht müssen jedoch klare Prioritäten gesetzt werden. Diese dürfen sich nicht an der Staatsangehörigkeit orientieren, sondern ausschließlich an den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung. Deshalb müssen straffällig gewordene vollziehbar ausreisepflichtige Personen – unabhängig von ihrer Herkunft – bei Rückführungen oberste Priorität haben. Genau das haben wir bereits vor Monaten mit parlamentarischen Anfragen, in den Ausschüssen und mit unserem Landtagsantrag gefordert“, erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Raphael Schäfer.

Kern des CDU-Antrags war die Einrichtung einer Taskforce nach bayerischem Vorbild. Diese sollte sich gezielt mit straffällig gewordenen ausreisepflichtigen Personen befassen. Konkret ging es darum, Informationen von Ausländerbehörden, Polizei und Justiz systematisch zusammenzuführen, betroffene Fälle frühzeitig zu erkennen und zu priorisieren, Identitäten sowie Reisedokumente schneller zu klären, Abschiebehindernisse gemeinsam mit den Bundesbehörden auszuräumen und Rückführungen zentral zu koordinieren. Ergänzend schlug die CDU vor, die Ausländerbehörden zu digitalisieren, die Datenvernetzung zu verbessern und den Rückführungsbereich personell zu stärken. Die SPD-Alleinregierung lehnte den Antrag jedoch ab.

Auch in den Ausschüssen des Landtags griff die CDU-Fraktion das Thema wiederholt auf. Unter anderem wollte sie wissen, wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen im Saarland strafrechtlich aufgefallen sind und wie viele ausländische Strafgefangene nach Verbüßung ihrer Haftstrafe ausreisepflichtig sind. Belastbare Antworten blieb die Landesregierung bislang schuldig. Sie verwies stattdessen auf fehlende statistische Erhebungen und den erheblichen Aufwand einer manuellen Aktenauswertung. Eine gezielte Priorisierung werde dadurch erheblich erschwert.

„Die entscheidende Frage lautet nicht, aus welchem Land eine vollziehbar ausreisepflichtige Person stammt. Entscheidend ist vielmehr, wen der Staat zuerst zurückführt. Aus unserer Sicht muss die Antwort eindeutig sein: straffällig gewordene vollziehbar ausreisepflichtige Personen – unabhängig von ihrer Nationalität. Genau dafür haben wir einen konkreten und praxistauglichen Vorschlag vorgelegt, den die SPD-Alleinregierung leider abgelehnt hat“, so Landtagsabgeordneter Sebastian Schorr.

Landtagsabgeordneter Dr. Christopher Salm sieht vor allem im Justizvollzug erheblichen Nachholbedarf: „Auch im Justizbereich fehlt eine systematische Grundlage. Die Landesregierung kann weder sagen, wie viele ausländische Strafgefangene nach Verbüßung ihrer Strafe vollziehbar ausreisepflichtig sind, noch wie viele Rückführungen aus der Haft vorbereitet oder wie viele Ausreisepflichtige ohne Abschiebung entlassen wurden. Wer diese Daten nicht kennt, kann Rückführungen nicht gezielt steuern und priorisieren. Deshalb muss die Zusammenarbeit von Justiz, Ausländerbehörden, Polizei und Bundesbehörden deutlich verbessert werden. Rückführungen dürfen nicht erst beginnen, wenn eine Haftstrafe verbüßt wird. Bereits nach der ersten erheblichen Straftat muss geprüft werden, ob eine Aufenthaltsbeendigung rechtlich und tatsächlich möglich ist.“

Abschließend betonten Schäfer, Schorr und Salm gemeinsam: „Es geht ausdrücklich nicht um integrierte und rechtstreu lebende Menschen oder um einzelne Nationalitäten. Es geht um eine klar abgrenzbare Personengruppe: Menschen ohne Aufenthaltsrecht, die zusätzlich Straftaten begehen. Genau hier muss der Staat seine Prioritäten setzen. Bayern zeigt mit seiner Taskforce seit Jahren, dass eine konsequente und rechtsstaatliche Priorisierung funktioniert. Für das Saarland haben wir einen konkreten und umsetzbaren Vorschlag vorgelegt. Dass die SPD-Alleinregierung diesen abgelehnt hat, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar.“

Weitere interessante Artikel:

ANZEIGEN

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Blätterbarer Katalog 2026 mit 44 Seiten:

Weitere Informationen zu den neuen „Gudd-Zweck-STERNZEICHEN-ETIKETTEN“ finden Sie hier:
https://www.gudd-zweck.de/fyi/ho-roos-kop/