St. Wendel erhöht Entschädigungen und stärkt Feuerwehr-Ausstattung

Foto: CDU/ Carsten Simon

In St. Wendel hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung die Aufwandsentschädigungen für Führungskräfte und Beauftragte der Freiwilligen Feuerwehr erhöht und zugleich zusätzliche Mittel für die Ausstattung beschlossen.

Grundlage der Anpassung ist die neue Feuerwehr-Entschädigungsverordnung des Saarlandes, die seit dem 1. Januar 2026 gilt und erstmals verbindliche Mindestbeträge festlegt. Die Kreisstadt hebt die Entschädigungen jedoch in vielen Bereichen über diese Vorgaben hinaus an.

Künftig erhält der Wehrführer monatlich 397,50 Euro, sein Stellvertreter 198,75 Euro. Für Löschbezirksführer gilt eine gestaffelte Regelung je nach Größe der Einheit mit 170 beziehungsweise 180 Euro, während deren Stellvertreter jeweils die Hälfte erhalten. Auch zahlreiche Sonderfunktionen – etwa in den Bereichen Atemschutz, Ausbildung, Technik, Funk oder Jugendfeuerwehr – werden mit rund 85 Euro monatlich vergütet. Weitere Aufgaben wie Pressearbeit oder Kleiderkammer werden mit etwa 75 Euro berücksichtigt.

Die Änderungen verursachen monatliche Mehrkosten von rund 3.500 Euro und gelten rückwirkend ab Januar 2026. Dabei betont die Stadt, dass es sich ausdrücklich um Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliches Engagement handelt und nicht um eine Bezahlung.

Zusätzlich hat der Stadtrat die Mittel für Dienst- und Schutzkleidung deutlich erhöht. Der Etat steigt um rund 35.000 Euro auf insgesamt 108.700 Euro, um eine moderne und sichere Ausstattung der Einsatzkräfte zu gewährleisten.

Vertreter der CDU im Stadtrat sehen in den Beschlüssen ein klares Zeichen der Wertschätzung für das Engagement der Feuerwehr. Gleichzeitig unterstreichen sie die Bedeutung einer hochwertigen Ausrüstung für die Sicherheit der Einsatzkräfte.

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