Die Landesregierung hat am 28. April 2026 gemeinsam mit dem Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft die Evaluation des seit 2021 geltenden Saarländischen Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetzes (STFLG) vorgestellt. Ergebnis: Das Gesetz zeigt Wirkung und stärkt faire Löhne im öffentlichen Vergabewesen.
Arbeitsminister Magnus Jung betonte, das Saarland habe frühzeitig gehandelt und mit dem Gesetz einen bundesweit beachteten Standard gesetzt. Ziel sei es gewesen, Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern und Vergaben an gute Arbeitsbedingungen zu koppeln.
Die Evaluation zeigt, dass weder die Zahl der öffentlichen Aufträge noch das Vergabevolumen zurückgegangen sind – im Gegenteil: Beide Werte sind gestiegen. Auch die praktische Umsetzung gilt als problemlos, sowohl bei Vergabestellen als auch bei Unternehmen, die die Regelungen überwiegend als verständlich bewerten.
Besonders positiv bewertet wird die Entwicklung der Tarifbindung im Saarland, die entgegen dem Bundestrend seit Einführung des Gesetzes zunimmt. Zudem orientieren sich immer mehr Unternehmen freiwillig an tariflichen Standards.
Mit einer neuen Rechtsverordnung für das Baugewerbe ab dem 1. Mai 2026 soll das Gesetz künftig auf einen Großteil der öffentlichen Vergaben ausgeweitet werden. Damit soll insbesondere in der Bauwirtschaft die Wirkung weiter verstärkt werden.
Das STFLG gilt damit nach Einschätzung der Landesregierung als erfolgreiches Instrument, das wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Standards miteinander verbindet und die Arbeitsbedingungen im Saarland nachhaltig stärkt.



