Umweltstaatssekretär Roland Krämer hat an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft für das Zusammenlegungsverfahren Kastel, Hermann Feis, und den Bürgermeister der Gemeinde Nonnweiler, Franz Josef Barth, einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 83.000 Euro übergeben.
Die Zuwendung dient der integrierten ländlichen Entwicklung nach dem Flurbereinigungsgesetz und wird im Wesentlichen die Planung und den Ausbau von gemeinschaftlichen Anlagen sowie die Pflege durchgeführter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen finanzieren. Eine Baumaßnahme sieht den Ausbau eines 200m langen Teilstücks des Weges ‚Im Mäusekeller‘ vor. In der zweiten baulichen Maßnahme wird der Fußweg ‚Scheibchen‘ in Kastel wieder instandgesetzt. Weitere Ausgleichsmaßnahmen im Bereich ‚Am Schreck‘ dienen der Entwicklung einer Zwergstrauchheide.
Krämer: „Das komplexe Flurbereinigungsverfahren hat einen hohen Stellenwert in der Entwicklung des ländlichen Raums.“ Der Staatssekretär betonte, dass die vorgesehenen Maßnahmen Teilprojekte des umfangreichen Flurbereinigungsverfahrens in der Gemeinde sind, welches voraussichtlich im Jahr 2025 abgeschlossen sein wird. Eingeleitet wurde das Flurbereinigungsverfahren im Jahr 1986.
„Das Ziel des Flurbereinigungsverfahrens in Kastel ist die zweckmäßige Erschließung der Wege im Ort und im Waldgürtel um den Ort“, betont Krämer, „so schaffen wir ein gut ausgebautes Wegenetz für den Tourismus im Naturpark Saar-Hunsrück und am Peterberg und gleichzeitig für die Forstwirtschaft.“
Alle vorgesehenen Maßnahmen des Flurbereinigungsverfahrens in Nonnweiler-Kastel haben einen Gesamtumfang von rund 7,3 Mio. Euro. Bislang wurden Maßnahmen im Umfang von 3,7 Mio. Euro durchgeführt. Die Gemeinde Nonnweiler hat bisher einen Eigenanteil von 1,1 Mio. Euro übernommen. Das Flurbereinigungsverfahren in Kastel umfasst eine Fläche von 935 ha mit etwa 850 Teilnehmern.
Auf dem Bild: Dr. Magnus Jung, (2.v.l.), Roland Krämer (Mitte), Hermann Feis (2.v.r.), Franz Josef Barth (rechts)
Foto: Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (MUV)