In seiner neuesten Sitzung hat der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel eine wichtige Weichenstellung vorgenommen: Eine Richtlinie zur Förderung der Nachwuchsarbeit kulturtreibender Vereine wurde einstimmig angenommen. Mit einem Fördervolumen von bis zu 100.000 Euro unterstreicht der Landkreis die Bedeutung ehrenamtlicher Arbeit und die Notwendigkeit, kulturelle Vereinigungen in Zeiten nachwirkender Herausforderungen durch die Corona-Pandemie speziell zu unterstützen.
„Das Votum des Kreistags fiel einstimmig. Das unterstreicht, welche Bedeutung das Ehrenamt in unserem Landkreis einnimmt. Auch in Vereinen, die sich im weitesten Sinne kulturellen Belangen widmen, denn diese werden manchmal etwas stiefmütterlich behandelt, wenn es um finanzielle Förderung geht. Hinzu kommt die schwierige Zeit der Corona-Pandemie, die noch nachwirkt. Insbesondere wenn es um die Nachwuchsarbeit geht. Und diese wollen wir jetzt gezielter unterstützen“, erläutert Landrat Udo Recktenwald.
Bis zu 2000 Euro pro Verein
Begünstigt von dieser Richtlinie sind eingetragene kulturtreibende Vereine des Landkreises in den Sparten Theater, Musik, Tanz, Brauchtumspflege, Kunst und Kultur. Sie können Fördermittel für Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 2000 Euro beantragen. Sollten die Kosten diese Summe überschreiten, sind die Vereine angehalten, Eigen- oder Drittmittel zur Finanzierung heranzuziehen.
Gefördert werden können unter anderem Grafik- und Printkosten, vereinsspezifische Kleidung, Kleingeräte, Mietkosten, Inventar sowie Bildungs- oder Vereinsfahrten und Lehrgänge für junge Menschen.
Weitere Informationen zur Richtlinie und dem Antragsprozedere sind auf der Webseite des Landkreises unter https://www.landkreis-st-wendel.de erhältlich. Interessierte Vereine können sich auch direkt an das Amt 43 für Entwicklung ländlicher Raum und Ehrenamt in der Mommstraße 27 in 66606 St. Wendel wenden oder unter der Telefonnummer (06851) 8014701 sowie per E-Mail an Ehrenamt@Lkwnd.de Kontakt aufnehmen.



