Hat man die Wintermonate am Anfang des Jahres erst einmal hinter sich gebracht, freut man sich auf alles, was der Frühling für einen parat hält. Die große Maiwanderung gehört da für die meisten natürlich dazu. Traditionell verabredet man sich morgens mit Freunden am Startpunkt der Wanderung und macht sich auf zum gemeinsamen Ziel, was im Landkreis St. Wendel für viele der Bostalsee ist. Proviant darf natürlich auf keinen Fall fehlen. Dieser wird bei der Maiwanderungen selten in Rucksäcken transportiert. Hier kommt der allseits beliebte Bollerwagen zum Einsatz. Und damit ihr für eure Mai-Tour bestens ausgerüstet seid, verlost Globus St. Wendel einen Bollerwagen gefüllt mit allem, was das Wanderherz begehrt. Doch dafür müssen wir uns erst einmal folgende Frage stellen:
Was kommt rein? – Kreiere den perfekten Bollerwagen!
Beantworte uns diese Frage in den Kommentaren des Gewinnspielposts auf Instagram oder Facebook (s. unten) und lande so im Lostopf.
Der Gewinner oder die Gewinnerin darf sich über folgenden Gewinn freuen
Du bekommst deinen eigenen perfekten Bollerwagen pünktlich zur Wanderung und bist somit bestens für die Tour ausgestattet.
Doch das ist noch nicht alles…
Globus St. Wendel wird den perfekten Bollerwagen, genauso, wie du ihn ausgestattet hast, im Markt in St. Wendel verkaufen und im Globus Faltblatt mit einem Foto von dir und dem perfekten Bollerwagen bewerben.
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Teilnahmebedingungen:
§ 1 Gewinnspiel
- Das „Bollerwagen-Gewinnspiel“ wird von der Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel (im Folgenden „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.
- Das Gewinnspiel beginnt am 12.03.2023 und endet am 27.03.2023 (12:00 Uhr). Eine Teilnahme ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
- Die Verlosung der Gewinne erfolgt unter allen Facebook- und Instagram-Fans der Seite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“, die unter dem Original-Gewinnspielbeitrag mit ihrer Antwort kommentiert haben.
- Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nicht mit einer Dienstleistung o.ä. verbunden. Weder der Erwerb einer Ware und/oder Dienstleistung noch die Freigabe der Daten der Teilnehmer zu Marketingzwecken erhöhen die Gewinnchance.
- Eine Barauszahlung des Gewinnes ist ausgeschlossen.
- Die Gewinner der Teilnahme am „Bollerwagen-Gewinnspiel“ werden per Losverfahren ermittelt. Die Teilnehmer werden am 27.03.2023 auf der Facebookseite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“ veröffentlicht. Jeder Gewinner muss bis zum 29.03.2023 per Privatnachricht seine Adressdaten an die Seite „wndn.de – St. Wendeler Land Nachrichten“ melden.
- Der Gewinner der Teilnahme am „Bollerwagen-Gewinnspiel“ wird auf der wndn.de-Seite, sowie bei Globus.de und im Globus-Faltblatt (KW 17) veröffentlicht.
§ 2 Rahmenbedingungen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Facebook- und Instagram-Nutzer, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben.
- Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspieles innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Auf verspätete Beschwerden kann sich der Teilnehmer nicht berufen; der Veranstalter wird im Falle einer verspäteten Beschwerde von seiner Leistungspflicht befreit. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird der Gewinn erneut verlost.
§ 3 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspieles
Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann. Das Gewinnspiel kann aufgrund von äußeren Umständen oder Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter entstehen. Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspieles nicht gewährleistet werden kann.
§ 4 Datenschutz, Datenverarbeitung und Datenweitergabe
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Abwicklung des Gewinnspieles verwendet, es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
§ 5 Sonstiges
- Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sein Name uneingeschränkt in Bezug auf das Gewinnspiel in Facebook und Instagram veröffentlicht werden kann.
- Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Facebook und Instagram werden vom Veranstalter von sämtlichen möglichen Ansprüchen der Teilnehmer freigestellt. Der Empfänger, der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist die Hamlet Medienmanufaktur UG – haftungsbeschränkt, Mommstraße 51, 66606 St. Wendel.
- Der Haftungsausschuss ist als Teil des Gewinnspieles zu betrachten. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingung der geltenden Rechtslage nicht, nichtmehr oder nicht vollständig entsprechen sollten und daher unwirksam werden, bleiben die übrigen Teile der Teilnahmebedingung in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt diejenige gesetzliche Regelung, die der unwirksam gewordenen Regelung am nächsten kommt.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Bedingungen einseitig und nach billigem Ermessen (§315 BGB) ohne gesonderte Benachrichtigung zu ändern.