Ab dem 17. Februar 2025 führt die WVW eine großangelegte Austauschaktion von Wasserzählern durch. Betroffen sind alle Messgeräte im Versorgungsgebiet, deren gesetzliche Eichfrist von sechs Jahren in diesem Jahr endet.
Die Arbeiten werden sowohl von WVW-Mitarbeitern als auch von der beauftragten Firma Aquameter durchgeführt. Die Techniker können sich durch entsprechende Ausweise legitimieren.
Die Hauseigentümer sind laut § 20 Abs. 1 AVBWasserV verpflichtet, den Zugang zu den Wasserzählern zu ermöglichen. Die WVW empfiehlt allen Kunden, den im Zählerprotokoll vermerkten Zählerstand zu kontrollieren und mit früheren Jahresabrechnungen abzugleichen.
Eine nachträgliche Überprüfung ist nur innerhalb von 14 Tagen nach dem Austausch möglich. Die WVW trägt sämtliche Kosten für diese turnusmäßige Maßnahme und bittet ihre Kunden um Verständnis und Kooperation.