Als erstes Bundesland wird das Saarland ein Werbeverbot beschließen für Produkte, die nicht zum täglichen Bedarf oder zur Grundversorgung gehören. Es soll für alle Handelsbetriebe gelten, die nach dem Schwerpunktprinzip während des Lockdowns ohne Einschränkungen ihr Warensortiment anbieten können. Das Verbot solle im Ministerrat am kommenden Dienstag, 16. Februar beschlossen werden, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Inkrafttreten werde das Verbot am 22. Februar.
Rehlinger sagte jedoch, sie erwarte, dass das Verbot ab sofort beachtet werde: „Die freiwillige Selbstverpflichtung hat nicht bei allen zu einem Umdenken geführt – viele Geschäfte und Warenhäuser, die nach dem Schwerpunktprinzip weiter öffnen dürfen, haben auch in den vergangenen Tagen nicht auf teilweise umfangreiche Werbemaßnahmen verzichtet. Das führt nicht nur zu größeren Kundenströmen, während unser drängendstes Ziel noch immer lautet, Kontakte zu vermeiden. Es ist auch unsolidarisch den Fachgeschäften gegenüber, die zurzeit geschlossen bleiben müssen.“
Warenhäuser, die dennoch für ihr Angebot werben, müssen voraussichtlich mit einem Bußgeld zwischen 1.000 und 10.000 Euro rechnen. Einzelhändler, die zurzeit geschlossen sind, dürfen weiterhin ihr Angebot im Rahmen von Click-and-Collect anbieten und bewerben.
Letztendlich seien Bußgelder für die Dauer des Lockdowns das einzige Instrument, um groß angelegter Werbung entgegenwirken zu können, so Rehlinger weiter. „Auch wenn das Wichtigste für unseren Handel nach wie vor eine Öffnungsperspektive ist: Für die Dauer des Lockdowns brauchen wir mehr Gerechtigkeit in der Branche. Das ist auch eine Frage der Solidarität.“
Rehlinger hatte bereits Mitte Januar im Rahmen eines Runden Tischs mit Vertreterinnen und Vertretern des Einzelhandels, großer Warenhäuser, Kommunen und der Gewerkschaft ver.di über die Situation in der saarländischen Branche gesprochen. Große Werbeaktionen hatten bereits dann für Unmut unter den Händlern gesorgt.