Mehrere Hundert Grundstückseigentümer in Hasborn-Dautweiler und Tholey haben dieser Tage Post von der Gemeindeverwaltung erhalten. In einem sogenannten Anhörungsschreiben kündigt die Gemeinde Tholey die bevorstehende Erhebung von Ausgleichsbeiträgen in den städtebaulichen Sanierungsgebieten an, ein formales Verfahren, das rechtlich verpflichtend ist.
Die betroffenen Gebiete wurden bereits Ende der 1980er Jahre als sogenannte förmliche Sanierungsgebiete festgelegt, mit dem Ziel, städtebauliche Missstände zu beheben und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Gemeinde unter anderem öffentliche Gebäude saniert, Ortskerne neugestaltet, Grünflächen aufgewertet sowie Infrastruktur modernisiert. Diese Maßnahmen wurden über Förderprogramme von Bund und Land mitfinanziert.
Nach geltendem Baugesetzbuch ist die Gemeinde verpflichtet, nach Abschluss solcher Sanierungsverfahren die entstandene Bodenwertsteigerung festzustellen und einen Teil dieser durch öffentliche Mittel finanzierten Aufwertung in Form sogenannter Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern einzufordern. Maßgeblich ist dabei die Differenz zwischen dem Bodenwert vor Beginn und nach Abschluss der Sanierung. Die Beitragshöhe variiert je nach Grundstück, von wenigen Euro bis zu mehreren tausend Euro.
Ein Verzicht auf die Abrechnung sei laut Verwaltung nicht möglich. Zwar existiert eine sogenannte Bagatellgrenze, die eine Abrechnung bei sehr geringer Wertsteigerung entbehrlich machen kann. Doch ein externes Gutachten kam zum Schluss, dass in Tholey und Hasborn-Dautweiler keine Bagatellfälle vorliegen. Die Gemeinde habe demnach keine rechtliche Grundlage, um auf die Beitragsforderungen zu verzichten.
Bürgermeister Andreas Maldener äußerte Verständnis für die Belastung: „Mit dem Versand der Anhörungsbriefe und zum späteren Zeitpunkt der Abrechnungsbescheide hat sich niemand in unserer Verwaltung leichtgetan.“ Die Pflicht zur Erhebung bleibe jedoch bestehen, auch weil andernfalls eine Verjährung zum 31. Dezember 2025 eintrete und daraus mögliche haftungsrechtliche Konsequenzen resultieren könnten.
Gleichzeitig kündigte die Verwaltung an, den Klageweg zu beschreiten, sobald die endgültigen Bescheide zur formellen Abrechnung durch das zuständige Ministerium vorliegen. Ziel sei es, die beitragsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen klären zu lassen – im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger.



