Seit Jahren wird in Deutschland über Steuergerechtigkeit diskutiert.
Das Saarland und auch andere Bundesländer stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Die Kreishaushalte müssen fast zweidrittel ihres Haushaltsetats für soziale Zwecke aufwenden. Steigende Pflegekosten, Personalmangel im Gesundheitswesen, steigende Mietkosten und hohe steuerliche Belastungen der arbeitenden Bevölkerung prägen den Alltag.
Große Vermögen und Luxusausgaben werden vergleichsweise gering belastet.
Diese Schieflage der Besteuerung ist für viele Menschen kaum noch nachvollziehbar. Ich plädiere daher für die Einführung einer moderaten Luxussteuer von 10 Prozent auf ausgewählte, eindeutig nicht lebensnotwendige Güter. Dazu zählen beispielsweise Fahrzeuge über 80.Tsd. Euro, Boote und Jachten ab 500.Tsd. Euro, hochpreisige Uhren, Schmuck und vergleichbare Statusprodukte. Eine solche Steuer würde nicht die breite Bevölkerung treffen, sondern ausschließlich Menschen, die sich diesen außergewöhnlichen Luxus leisten können. Gleichzeitig ließe sich die Steuer einfach beim Kauf erheben, ähnlich der Mehrwertsteuer. Wichtig ist dabei die klare Definition und die Besteuerung nur des Anteils oberhalb der jeweiligen Schwelle um Fairness zu gewährleisten. Ergänzend möchte ich auf eine grundlegende steuerliche Schieflage hinweisen: Arbeitseinkommen werden in Deutschland mit einem Spitzensteuersatz von bis zu 42 Prozent besteuert, während Kapitalerträge pauschal mit lediglich 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag, gesamt ca. 26,4 Prozent belastet werden. Diese Ungleichbehandlung empfinden viele Bürgerinnen und Bürger als ungerecht. Wer durch tägliche Arbeit zum Gemeinwohl beiträgt sollte nicht stärker belastet werden als Einkommen aus Vermögen. Diese zusätzlichen Einnahmen könnten zweckgebunden eingesetzt werden – etwa zur Entlastung der Pflegekosten in Pflegeheimen und in der häuslichen Pflege, als auch im Gesundheitswesen. Das würde die gesellschaftliche Akzeptanz erheblich erhöhen und trägt zu mehr sozialer Gerechtigkeit bei. Viele Länder kennen bereits Formen der Luxus, oder Verbrauchsbesteuerung. Wir sollten den Mut haben diesen Weg ebenfalls zu gehen. Steuergerechtigkeit bedeutet nicht: Leistung zu bestrafen, sondern Leistungsfähigkeit fair zu berücksichtigen.
Die Kolumne spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider.




