St. Wendeler wegen versuchten Mordes angeklagt

Symbolbild

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat mit Anklageschrift am Dienstag gegen einen 34 Jahre Mann aus St. Wendel wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Anklage vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Saarbrücken erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, sich am 08.09.2016 gegen 08.25 Uhr in die Geschäftsräume einer Bäckerei am Bahnhof St. Wendel begeben zu haben, wo sich das spätere Opfer mit seiner Frau aufhielt. Mit dem Ehepaar hatte der Angeschuldigte in der Vorzeit bereits gerichtliche Auseinandersetzungen. Er setzte sich an deren Tisch und fragte den Mann, wie man ,,das Ganze“ kläre. Als dieser nicht antwortete, stand der Angeschuldigte auf und schlug ihm zunächst mit einem Briefkuvert auf den Kopf. Als sein Opfer auch darauf nicht reagierte, stach der Angeschuldigte, wie von Anfang an geplant in Tötungsabsicht und unter Ausnutzung des Überraschungsmoments zielgerichtet mit einem Messer der Marke Smith & Wesson, das eine Klingenlänge von 8,5 cm aufweist, unvermittelt in dessen linke Oberkörperseite in Höhe des Brustkorbes ein und verließ sodann mit dem Messer die Bäckerei in der Annahme, der Geschädigte tödlich verletzt wurde. Dieser erlitt eine Stichverletzung mit einer Tiefe von circa 3 cm an der linken Seite und musste im Marienkrankenhaus St. Wendel notärztlich versorgt werden.

Der seit dem 08.09.2016 in Untersuchungshaff befindliche Angeschuldigte hat sich zu dem Tatvorwurf bisher nicht geäußert.

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